EU-Datenschutzverordnung stößt in Deutschland auf Kritik
Stand: 21.03.2012
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Berlin - EU-Kommissarin Viviane Reding hat in der Diskussion über die Zukunft des Datenschutzes in Europa am Dienstag in Berlin die Notwendigkeit einheitlicher europäischer Datenschutz-Regeln bekräftigt. Reding sagte auf einer Tagung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft Eco, die Zeit sei reif, dass die seit 1995 bestehende Richtlinie - die den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum gibt - durch eine Verordnung abgelöst werde. Grundlage sollen die in der Bundesrepublik geltenden hohen Standards werden. "Es ist wichtig, dass Europa mit einer Stimme spricht", so Reding.
In Deutschland stoßen die Bestrebungen der EU dagegen auf Widerstand. "Ich bin der Meinung, dass wir unser Datenschutzrecht erhalten und es nicht europäischem Recht unterstellen sollten", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). "An Bewährtem und Gutem aus deutschen Landen wollen wir festhalten."
Der von Reding im Januar vorgelegte Plan soll vor allem Unternehmen und die Verwaltungen entlasten, da nicht mehr für jedes einzelne Land in Europa verschiedene rechtliche Vorschriften berücksichtigt werden müssten. "Wir wollen einen Datenschutz, der nicht einengt, sondern einem Binnenmarkt den Weg bereitet", sagte Reding. Für die Ausgestaltung baue die EU auf Deutschland, da Deutschland ein starkes Schutzrecht habe. Dabei gehe es nicht um Zentralisierung, die Rechtsdurchsetzung bleibe in der Hand der Länder.
Eine europäisch einheitliche Rechtsgrundlage werde immer wichtiger, da Unternehmen zunehmend international agierten. Wenn sich Europa nicht heute für einen einheitlichen Datenschutz mit den hohen Standards, die wir haben, entscheide, werde er in wenigen Jahren der Vergangenheit angehören, sagte Reding. "Vor allem im globalen Wettstreit geht es nicht um Kleinkein."
Kontrovers war in dem im Januar vorgelegten Entwurf das geplante Recht auf Vergessen im Internet gestoßen. Die Ausgestaltung der Verordnung solle aber ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verschiedenen Grundrechten gewährleisten, erklärte Reding. "Genau so wenig wie Sie ihren Nachbarn zwingen können, sie gestern beim Einkaufen gesehen zu haben, können sie auch im Internet kein absolutes Vergessen fordern", sagte Reding. Bei der Diskussion ging es um das Recht, einmal etwa in einem Sozialen Online-Netzwerk wie Facebook veröffentlichte Bilder wieder löschen zu lassen.
Friedrich dagegen plädierte für eine Synchronisierung statt einer Harmonisierung der Rechtsgrundlagen. Deutschland brauche ein effektives und vor allem anwenderfreundliches Datenschutzgesetz, sagte Friedrich. Der schnellen Entwicklung im Internet und auf neuen Unternehmensfeldern müsse sich der Datenschutz auch anpassen können. "Wir müssen das Datenschutzrecht offen und flexibel halten, damit wir nicht ständig die Gesetze ändern müssen, um uns an veränderte Verhältnisse anzupassen."
Vor allem für kleinere Unternehmen befürchtet Friedrich große Nachteile. Firmen, die nicht über eine große Rechtsabteilung verfügten, dürften nicht mit Regelungen "zugeschüttet werden": "Dann haben wir das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen, nämlich eine Vielzahl von Angeboten im Netz."
Für den Datenschutz in Deutschland sieht Friedrich die Selbstregulierung der Industrie als ein wesentliches Instrument. Das habe auch die Auseinandersetzung um den Online-Straßenatlas Street View von Google gezeigt. "Die Selbstregulierung ist kein zahnloser Tiger.". Damit könne noch am besten gewährleistet werden, dass nicht nur die Belange der großen, sondern auch die der vielen kleinen Unternehmen berücksichtigt würden. "Wir müssen aber den Rahmen schaffen, in dem die Selbstregulierung stattfinden kann."