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Entscheidung zur Kabel BW-Übernahme fällt erst im Herbst

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Frankfurt - Die Entscheidung des Bundeskartellamtes über die Übernahme von Kabel BW durch den amerikanischen Konzern Liberty wird erst frühestens für Mitte Oktober erwartet. Seitdem das Amt vor neun Jahren Liberty verboten hatten, die TV-Kabel der Telekom zu übernehmen, haftet den Bonnern Wettbewerbshütern der Ruf an, bei Telekom-Zusammenschlüssen besonders hart zu sein. Aber die Branche befindet sich im Umbruch, deshalb ist die Ablehung noch keine ausgemachte Sache.

Der amerikanische Kabelbetreiber Liberty hatte Deutschland schon lange im Visier. Waren die Amerikaner 2002 nicht zum Zuge gekommen, schlugen sie vor zwei Jahren bei Unitymedia zu. Damit hatten sie das Kabelnetz von Nordrhein-Westfalen und Hessen in der Tasche. Nun kauften sie dem Finanzinvestor für 3,16 Milliarden Euro Kabel BW ab - das Netz in Baden-Württemberg. Damit sollen die Nummer zwei und Nummer drei der Republik zusammengehen. Neben dem Unternehmen Kabel Deutschland , das die restlichen 13 Bundesländer abdeckt, gäbe es dann nur noch einen großen Anbieter.

Untereinander kommen sich die drei Kabelunternehmen bisher nicht ins Gehege. Jeder bleibt auf seiner Seite des Zauns. Dagegen wächst der Wettbewerb mit traditionellen Telekomanbietern - besonders mit der Deutschen Telekom. Ähnlich sieht es aus beim populären Dreierpaket Telefon, Internet und Fernsehen. Neben der Telekom mit ihrem Internet-Fernsehpaket Entertain haben auch Vodafone und Telefonica ein Fernsehangebot geschnürt. Doch auch hier spielt Kabel der Vorzug der Bandbreite in die Hand. In einem Haushalt können mit Kabel gleichzeitig verschiedene Sender gesehen und weitere aufgenommen werden. Den Telekomanbietern fehlt ganz einfach das dicke Kabel.

Die erstarkte Position der Kabelnetzbetreiber schafft aber nicht nur Wettbewerb mit Telekomanbietern, sie gilt Kartellwächtern auch als Gefahr. Zwei Punkte liegen den Kartellwächtern besonders am Herzen. Das ist das Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu Fernsehsendern, deren Programme sie über Kabel verbreiten, und das Verhältnis zu Wohnungsgesellschaften, zu deren Mietern sie mit Großverträgen Zugang erhalten.

Für Kabelnetzbetreiber liegen die Vorzüge von Verträgen mit Wohnungsbaugesellschaften auf der Hand. Sie müssen sich über die Kundengewinnung keine Sorgen machen. Die monatlichen Kosten sind Bestandteil der Miete. Das Kartellamt beschäftigt, dass keine der drei Regionalgesellschaften je außerhalb ihres Verbreitungsgebietes Verträge abgeschlossen hat. "Es stellt sich die Frage, warum diese nicht zustandekommen", sagte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt jüngst. Branchenbeobachter hegen den Verdacht, zwischen den Kabelnetzbetreibern könne eine Absprache herrschen, sich gegenseitig nicht auf die Füße zu treten. Wenn die Anzahl der Großnetzbetreiber von drei auf zwei sinke, könne dies den Wettbewerb weiter beeinträchtigen.

Der zweite Fokus ist das Verhältnis zu den Fernsehsendern. Im sogenannten Einspeisemarkt bezahlen Sender bisher für die Übertragung ihres Programms. In jüngster Zeit ist aber Bewegung in den Markt gekommen. Fernsehsender fordern ihrerseits von Kabelunternehmen Geld für die Einspeisung von Inhalten im HD-Format. Setzen sie sich damit durch, könnten Kartellwächter Kabelanbietern mehr Spielraum geben.

Angesichts früherer Versuche von Kabelfusionen rechnen viele Beobachter mit einem Nein des Kartellamts. Noch sei aber nichts entschieden, das Verfahren sei ergebnisoffen, sagte Mundt. "Man sollte nicht vergessen, dass es schon viele Jahre her ist, dass sich das Kartellamt eingehend mit der Frage horizontaler Zusammenschlüsse in der Kabelbranche beschäftigt hat."