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Ende des Routerzwangs am 1. August

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Heidelberg – Der Routerzwang ist schon bald Geschichte: Am 1. August 2016 tritt das Gesetz zu seiner Abschaffung in Kraft. Damit wurde eine in der Branche lange umstrittene Regelung gekippt.

Vorteil für Verbraucher: Freie Wahl des Routers

Internetkunden können dann selbst entscheiden, welchen Router sie verwenden. Bisher durften die Provider die Nutzung eines bestimmten Endgeräts vorschreiben. Jetzt müssen alle Zugangsdaten kostenlos und vollständig zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gilt die Regelung wohl zunächst nur für Neukunden.

Schon lange Kritik am Routerzwang

Für einen freien Netzzugang hatten sich vor allem die Hersteller von Netzwerk-Endgeräten ausgesprochen. Aber auch Organisationen wie der Chaos Computer Club machten sich für die Änderung stark. Die Befürchtung der Routerzwang-Kritiker: Provider würden ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.

Widerstand auf Providerseite

Mehrere Kabelnetzbetreiber hatten sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen. Durch die Verwendung von Routern anderer Anbieter seien Störungen und Geschwindigkeitsverluste zu befürchten.

Frist soll Anbietern Umstellung ermöglichen

Das Gesetz wurde am 29. Januar 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nun besteht eine sechs Monate lange Übergangsfrist, bis der Routerzwang endgültig entfällt. Laut Gesetzgeber ist diese Frist möglichen Umstellungsmaßnahmen der Telekommunikationsanbieter geschuldet. Beschlossene Sache war die Neuerung bereits seit November 2015.