Eltern-Kind-Vertrag zur Internetnutzung hilfreich
Stand: 04.04.2016
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Berlin - Rund um die Mediennutzung können Eltern Vereinbarungen mit ihren Kindern vertraglich festhalten. Beispielsweise sinnvoll sind Absprachen zum Thema Urheberrecht sinnvoll.
Viele Kinder wissen nicht, dass Filme oder Musik im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Verletzt ein Minderjähriger dieses Recht, haften mitunter die Eltern. Deshalb sollten Eltern sich genau über Urheberrechte im Netz informieren und mit ihrem Kind darüber sprechen, empfiehlt die Initiative "Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht". Außerdem sollten sie einen Mediennutzungsvertrag mit ihrem Nachwuchs abschließen. So können sie im Zweifel belegen, dass sie ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben.
Regeln zur Internetnutzung festlegen
Im Internet gibt es Vorlagen für Eltern und Kinder. Dabei könnten die auch die Regel "Ich informiere mich über das Urheberrecht, spreche mit meinem Kind und bin Vorbild" in den Vertrag übernehmen. Mit so einem Vertrag lassen sich mit dem Kind auch Regeln zu bildschirmfreien Zeiten und zum Verhalten bei Cyber-Mobbing oder Belästigung festhalten.