Eltern haften für 0190-Dialer-Kosten ihrer Kinder
Stand: 18.08.2003
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Eltern haften für ihre Kinder - das kann auch bei Kosten für die Einwahl ins Internet mit teuren 0190-er Vorwahlen gelten. So entschied das Amtsgericht in einem Urteil vom 3. Juli, über das am Freitag die Berliner Anwaltskanzlei Härting berichtete (Az. 2 C 0189/03). Danach müssen die Eltern die Kosten tragen, wenn ihre Kinder "aus Neugier" so genannte Dialer-Software aus dem Internet herunterladen und mit Hilfe dieser sehr teuren Telefonnummern im weltweiten Netz surfen.
Dass weder Mutter noch Sohn über die Höhe der 0190-Gebühren vorab informiert worden waren, sah das Torgauer Gericht als unerheblich an. Der Download sei bewusst erfolgt und als Willenserklärung zu werten, die der Mutter als Anschlussinhaberin zuzurechnen sei.
Nach Ansicht der Anwaltskanzlei dürfte das Torgauer Urteil jedoch ein Einzelfall bleiben, da am Donnerstag das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Nummern in Kraft getreten sei. Dort sei unter anderem geregelt, dass keine Zahlungspflicht besteht, wenn der Kunde nicht vorab auf die Gebührenhöhe hingewiesen wurde.