Ein Blick auf die Datenschutzerklärung lohnt sich
Stand: 29.07.2014
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München - Wer sich bei Online-Shops oder Internetdiensten anmelden möchte, sollte vorab die Datenbestimmungen des Anbieters studieren. Findet der Nutzer auf der Seite des Betreibers keine Hinweise zum Thema Datenschutz, ist Vorsicht geboten, warnt der TÜV Süd.
Denn dann sei die Gefahr groß, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt, bei dem die eigenen Daten nicht sicher aufgehoben sind. Denn eigentlich muss aufgelistet werden, welche Daten offensichtlich oder auch unsichtbar im Hintergrund erhoben, und welche Daten - falls zulässig - für Werbung verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Im Zweifelsfall vom Recht auf Auskunft Gebrauch machen
Wer sich nicht sicher ist, ob oder was über ihn bei einem bestimmten Anbieter gespeichert ist, kann sein Recht auf Auskunft geltend machen, erklären die Experten. Die Betreiber seien verpflichtet, Nutzer kostenlos darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck über sie gespeichert sind, und woher diese Daten stammen und an wen sie übermittelt werden. Stellt sich dabei heraus, dass gespeicherte Informationen nicht korrekt sind, hat der Nutzer einen Anspruch auf Berichtigung.
Außerdem kann man seine Daten löschen lassen, wenn sie für den Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Gibt es Rechtsvorschriften, die besagen, dass die vom Nutzer zum Löschen vorgemerkten Daten noch länger gespeichert bleiben müssen, muss der Anbieter diese bis zur Löschung sperren und darf sie nicht weiter verwenden.