Ebay mit neuem Gebührenmodell seit dieser Woche
Stand: 14.06.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Das im Mai angekündigte vereinfachte Gebührenmodell bei Ebay ist nun in Kraft getreten: Von nun an wird bei einem Verkauf pauschal eine Provision von 9 Prozent des Verkaufspreises berechnet, maximal beläuft sie sich auf 45 Euro. Das neue Provisionsmodell soll für private Nutzer mehr Transparenz bieten und dem neuen Image der Plattform Rechnung tragen.
In den vergangenen Jahren hat sich das Angebot von Ebay immer mehr von einer Auktions-Site für gebrauchte Artikel zu einer allgemeinen Handelsplattform entwickelt. Das Geschäft mit neuer Ware zu festen Preisen sei inzwischen stark ausgebaut worden, bestätigte Deutschland-Geschäftsführer Stephan Zoll im Rahmen der Ankündigung im Mai. Das dürfte auch sehr im Sinne der Betreiber sein, denn Hauptrivale Amazon, einstiger Online-Buchhändler, baut sein Portfolio seit Jahren ebenfalls massiv aus und ergänzt es mit immer mehr Produktkategorien.
Die neuen Verkaufsprovisionen gelten nicht für Handyverträge, Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge. Für sehr viele Nutzer könnte das neue Modell allerdings höhere Preise bedeuten. Bei Ware etwa, die für eine Summe von 500 Euro verkauft wird, entstünde dem Anbieter mit 45 statt 29 Euro Provision eine Erhöhung von fast 70 Prozent, rechnete stern.de vor.
Ebay rechtfertigt das neue Modell dennoch, da es transparentere Regeln bietet. "Die Ebay-Gebühren bleiben aber weiter absolut wettbewerbsfähig", betont das Unternehmen. Zudem sei die neue Provision nach oben hin begrenzt. Das Unternehmen will weiterhin in die Verbesserung der Plattform und neuer Services investieren. Im vergangenen Jahr hat Ebay in Deutschland rund 852 Millionen Euro mit Gebühren eingenommen. Vergleichszahlen aus den Jahren davor liegen nicht vor.
Nachrichten zum Thema
- Auktionsplattform Ebay strebt Imagewandel an
- Ebay vereinheitlicht Provision auf neun Prozent
- Bundesgerichtshof stärkt eBay-Nutzern den Rücken
- Ebay zahlt 2,4 Milliarden Dollar für Handels-Dienstleister
- Urteil: Einstweilige Verfügung gegen Ebay-Bewertung nicht möglich
- Ebay: E-Postbrief wird künftig für sichere Kommunikation genutzt
- Online-Marktplatz Ebay blickt optimistisch in die Zukunft