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E-Plus und Telefónica warten - Wettbewerbshüter am Zug

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - In den nächsten Wochen flattert ein Schreiben von Telefónica Deutschland auf den Tisch des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia. Darin wird René Schuster, Chef der deutschen Tochter des spanischen Telekom-Riesen, offiziell die Übernahme des Konkurrenten E-Plus anmelden.

Am Mittwoch hatten die Aktionäre der niederländischen KPN den Weg für den geplanten Verkauf der Tochtergesellschaft E-Plus in einem Volumen von mehr als 8 Milliarden Euro endgültig freigemacht. Nun sind die Wettbewerbshüter am Zug. Ob auch hier am Ende die Daumen hoch gehen, ist allerdings keineswegs ausgemacht. Denn durch den Zusammenschluss schrumpft die Zahl der Anbieter auf dem größten europäischen Mobilfunkmarkt von vier auf drei. Folge:

Angesichts der gestiegenen Marktmacht müssen sich die Kunden darauf einstellen, dass die Preise künftig nicht mehr so stark fallen könnten wie bisher. Das sieht E-Plus-Chef Thorsten Dirks jedoch ganz anders: "Wir sind Angreifer und werden es bleiben", sagte er vor ein paar Wochen dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Für die Kunden werde die Fusion Vorteile haben. Eine Preiserhöhung könne sich bei dem harten Wettbewerbsumfeld niemand erlauben.

Aber genau das ist die Frage: Wird die Mobilfunkbranche mit nur drei Spielern ihre Dynamik behalten? Torsten Gerpott, Professor für Unternehmens- und Technologieplanung an der Universität Duisburg-Essen und ein Telekommunikationsexperte, ist sich da nicht so sicher. "Denn ein preisaggressiver Wettbewerber fällt weg" und damit auch der Zwang an der Preisschraube zu drehen. Tatsächlich hatte gerade E-Plus in den vergangenen Jahren der Konkurrenz mit einer Vielmarkenstrategie und als Billigheimer ordentlich eingeheizt. Der Zusammenschluss mit Telefónica Deutschland könnte dieser Wettbewerbsdynamik ein jähes Ende setzen.

Auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt wies darauf hin: Es liege auf der Hand, "dass ein solcher Zusammenschluss erhebliche Folgen für den Wettbewerb hätte und in all seinen Facetten geprüft werden muss". Am liebsten hätte Mundt die Fusion in der Bonner Behörde geprüft.

Doch ob er das darf und überhaupt kann, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Denn wegen der Größe landet ein solcher Fusionsfall automatisch bei der EU-Kommission. Und der Hüter des EU-Wettbewerbs, Joaquín Almunia, hatte das Bundeskartellamt bereits in seine Schranken verwiesen: Wegen der Bedeutung der betroffenen Unternehmen auf EU-Ebene sei der Fall in Brüssel angesiedelt.

Für die betroffenen Unternehmen könne das ein Vorteil sein, glaubt Gerpott. Denn Brüssel hat den Blick auf gesamten Markt in Europa und wolle die Konsolidierung fördern. Aus dieser Einstellung aber ableiten zu wollen, die EU habe keine Bedenken gegen den Zusammenschluss, sei verfrüht, wies Almunia anderslautende Medienberichte zurück.

Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass der Fall am Ende doch beim Bundeskartellamt landet. Denn wegen der großen Bedeutung, die der Schulterschluss der beiden kleinen Wettbewerber für den deutschen Markt hat, ist davon auszugehen, dass Kartellamtschef Mundt einen Verweisungsantrag stellen wird - auch wenn solche nationale Begehren von der EU in der Vergangenheit schon abgelehnt wurden. Im "Kölner Stadt-Anzeiger" von Donnerstag betonte Mundt jedenfalls, es wäre "außerordentlich sinnvoll", dass Brüssel den Fall an seine Behörde verweise. Denn er betreffe "ausschließlich den deutschen Mobilfunkmarkt".

So oder so steht den Unternehmen in Düsseldorf und München eine längere Wartezeit bevor. Auch Brüssel wird die Fusion nicht einfach durchwinken, ohne Auflagen schon gar nicht. Mehrere Monate dürfte eine solche Prüfung in Anspruch nehmen, heißt es unisono in der Branche. Dabei wird die Bundesnetzagentur wegen der Lizenzen, die von beiden Anbietern gehalten werden, auch noch ein Wörtchen mitreden wollen. Die Vergabe von GSM- und UMTS-Lizenzen wurden seinerzeit nämlich an die wirtschaftliche Unabhängigkeit geknüpft.

Die Frequenzen könnten ganz oder zum Teil widerrufen und erneut versteigert werden. Dafür gibt es Beispiele: In Großbritannien etwa mussten die Deutsche Telekom und France Télécom Frequenzen abgeben, als sie ihr Mobilfunkgeschäft vor gut drei Jahren in einem Joint Venture bündelten. Aber immerhin: der Deal wurde genehmigt.