E-Mail versehentlich falsch adressiert - was tun?
Stand: 18.07.2012
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Berlin - Es kann schnell peinlich werden, wenn man eine E-Mail versehentlich versendet. Das gilt insbesondere, wenn ein Arbeitnehmer dem Kollegen einen bösen Witz über den Chef schicken wollte - und die E-Mail aus Versehen beim Chef landet. "In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten", erklärt die Karriereberaterin Nandine Meyden aus Berlin.
Die eine sei die technische Lösung. Der Arbeitnehmer könne versuchen, die E-Mail zurückzurufen. Allerdings funktioniert das nur in wenigen Fällen. Voraussetzung ist, dass Empfänger und Absender in der gleichen Organisation arbeiten und daher ihr E-Mail-Konto auf demselben Server liegt. Hat der Empfänger die E-Mail noch nicht gelesen, lässt sich bei dem Programm Outlook über den Button "Aktionen" die E-Mail zurückholen.
Funktioniert das nicht, bleibe nur, in die Offensive zu gehen, sagt Mayden. "Stand etwas Unverschämtes in der E-Mail, würde ich den Empfänger anrufen und mich entschuldigen." Stand darin lediglich Unverfängliches, empfiehlt sie, eine Nachricht hinterherzuschicken, in der steht: "Entschuldigung. Ich habe Ihnen gerade irrtümlich eine E-Mail geschickt."