E-Government-Pläne des Innenministeriums in der Kritik
Stand: 12.04.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Das Bundesinnenministerium will Verwaltung und Behörden ins digitale Zeitalter führen. Das sieht das E-Government-Gesetz vor, das kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden soll. Bürger sollen damit künftig etwa die Geburtsurkunde eines Kindes, Kindergeld oder Rente elektronisch beantragen können und nicht mehr zwingend Papierformulare ausfüllen und unterschreiben müssen. Behördengänge sollen auch über Formulare im Internet erledigt werden können.
Dabei sollen sich Bürger über die elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises identifizieren. Auch Kommunen müssen künftig elektronische Behördengänge anbieten. Die Regelungen sollen bis Mitte 2014 umgesetzt werden.
Ein anderes Verfahren der sicheren elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, die sogenannte De-Mail, erntete zuvor heftige Kritik. Der Chaos Computer Club bezeichnete das Sicherheitsniveau als "lächerlich" und forderte, "das gescheiterte Projekt De-Mail ersatzlos zu streichen". Stattdessen solle auf andere Verschlüsselungstechniken zurückgegriffen werden. Diese Verfahren seien für Normalnutzer aber abschreckend kompliziert, erklärte das Innenministerium. "Die Leute müssen es am Ende auch nutzen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder am Donnerstag. Die De-Mail sei "ein absolut sicheres Verfahren."
Für die Umstellung auf elektronische Aktenführung und Verwaltung rechnet das Ministerium allein auf Bundesebene mit Kosten von mehr als 680 Millionen Euro. Das Ministerium erwartet jedoch, dass die Einsparungen für Bürger, Verwaltung und Unternehmen etwa durch den Wegfall von Wege- und Wartezeit die Kosten mehr als aufwiegen. Neben dem Bundestag müssen auch die Länder im Bundesrat dem Gesetz zustimmen.