DVD-Archivierung auf dem Rechner: Was erlaubt ist und was nicht
Stand: 20.03.2012
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Berlin/München - Wer eine große Filmsammlung besitzt, wünscht sich oft auch eine digitale Sicherheitskopie auf dem eigenen Rechner. Doch beim Archivieren von DVDs und Blu-rays kommt der Nutzer schnell an rechtliche Grenzen.
Denn einfach die gesamte Filmsammlung auf die Festplatte zu kopieren, ist nicht erlaubt. "Es gibt zwar in Deutschland das Recht auf eine Privatkopie - also einzelne Vervielfältigungen eines Werkes für den Gebrauch im privaten Umfeld", erklärt Jacob Metzler, Anwalt für Urheberrecht aus Berlin. Doch diese Regelung hat Grenzen - und zwar bei einem wirksamen Kopierschutz. "Der darf nämlich nicht umgangen werden, auch nicht, um eine Privat- oder Sicherheitskopie anzufertigen."
Mit oder ohne Kopierschutz? Das ist die Frage
Weil der sogenannte CSS-Kopierschutz aber vor allem von den großen Filmstudios mittlerweile fast standardmäßig verwendet wird, entfällt entsprechend oft das Recht auf die Privatkopie. Der Einsatz von Programmen wie DVD Fab, AnyDVD oder DVD Shrink, die zum Kopieren den Kopierschutz der Discs aushebeln, ist hierzulande nicht erlaubt. Es gibt aber auch Länder, in denen die Rechtslage anders aussieht.
Für Discs ohne Kopierschutz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Archivierung auf einer Festplatte. "Entweder kopiert man die DVD mit der ursprünglichen Datengröße in den Windows Explorer", sagt Markus Mandau vom Computermagazin "Chip". "Mit einem Shrinker-Programm lässt sich die Größe der VOB-Dateien verringern, die die Video-Inhalte des Titels beinhalten." So bleiben auch in der geschrumpften Version sämtliche Menüs, Bonusmaterialien und Sprachversionen der Originaldisc erhalten. Lediglich die Bildqualität verringert sich je nach Komprimierungsgrad.
Komprimieren und Platz sparen
Wer komprimiert, spart Speicherplatz auf der Festplatte. Zum Schrumpfen gibt es etliche Freeware-Programme, zum Beispiel MeGUI für erfahrene Anwender oder das leichter zu bedienende XMedia Recode. Wer sich irgendwann schon einmal eine umfangreiche Multimedia-Brenn-Suite gekauft hat, kann diese in der Regel auch benutzen.
"Die Daten einer zweilagigen DVD lassen sich mit einer entsprechenden Software so herunterrechnen, dass sie mit einer Größe von 4,3 Gigabyte auf eine DVD mit einer Datenschicht passen würden", sagt Mandau. So komprimiert ließen sich auf einer Festplatte mit einer Speicherkapazität von einem Terabyte über 200 DVDs speichern. Eine Komprimierung sei aber nicht so zwingend notwendig wie bei einer Blu-ray. "Da ist die Rechnung deutlich höher", erklärt der Experte. "Schließlich haben viele Filme eine Größe von 20 bis 40 Gigabyte."
Wer auf das Menü und Specials verzichten kann und nur den Film will, hat auch die Möglichkeit, den Hauptfilm als einzelne Datei zu extrahieren. "Dabei wandelt man die Videodateien auf der Disc beispielsweise in eine deutlich kleinere MP4- oder MKV-Datei um, die mittlerweile auch von vielen Geräten und Multimediafestplatten abgespielt werden können", erläutert Mandau. "MKV-Dateien haben zudem den Vorteil, dass man mehrere Tonspuren darin übernehmen kann."
Archivieren von VHS-Kassetten
In manchem Regal und mancher Kiste werden sich auch noch Filmschätze auf VHS oder private Aufnahmen auf Digital-Video-Kassette (DV) finden, die man gerne sichern und archivieren möchte. "Dazu braucht man je nach Format das passende Abspielgerät, etwa einen Videorecorder oder einen Camcorder", sagt Mandau. "Dieses Gerät verbindet man dann entweder mit einem entsprechenden Kabel über einen Composite- oder S-Video-Ausgang mit dem Computer."
Auf dem Rechner wird dann eine Software benötigt, die die empfangenen Daten aufzeichnet und speichert. Dafür gibt es Freeware-Lösungen wie Virtual Dub. Die Software schneidet den Bilderstrom mit, digitalisiert ihn und legt ihn - etwa als MP4-Datei - auf der Festplatte ab. Die Digitalisierung von Videos braucht allerdings Zeit, weil sie in Echtzeit überspielt werden müssen.
Verschlungene Wege zur Sicherheitskopie
Ein mutmaßlich legaler, aber eher unpraktischer Weg, kopiergeschützte DVDs oder Blu-rays auf Festplatte zu bringen, ist die sogenannte analoge Lücke. Nach Angaben der Urheberrechts-Informationsseite iRights.info halten es viele Experten für zulässig, kopiergeschütztes digitales Material analog zu kopieren. Es habe zum Beispiel schon ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegeben, nach dem es erlaubt sei, "Kopierprogramme zu verwenden, die über den Umweg einer analogen Kopie ein digitales Vervielfältigungsstück erstellen." Allerdings gebe es auch Juristen, die die gegensätzliche Meinung vertreten.