DSL-Anschluss: Widerrufsrecht auch nach Schaltung
Stand: 02.01.2012
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Hannover/Berlin (02.01.2012) - Ärger mit dem neuen DSL-Anschluss? In dem Fall können Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses gilt ganze zwei Wochen – und auch wenn der Anschluss schon geschaltet wurde. Kunden können so zum Beispiel auf zu langsame DSL-Geschwindigkeiten reagieren und vom Vertrag zurücktreten.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben erlösche die 14-tägige Widerrufsfrist nicht, sobald der Anschluss geschaltet ist, berichtet die Zeitschrift "c't". Nach der Bestellung haben Kunden in jedem Fall zwei Wochen Zeit, den Vertrag rückgängig zu machen. Die Frist beginnt zu laufen, nachdem der Kunde die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Viele lassen sich von den Anbietern aber zu schnell verunsichern.
Da die Provider fallende Preise so gut wie nie an Bestandskunden weitergeben, lohnt sich von Zeit zu Zeit ein Blick auf die Angebote am Markt. Dabei ist ein DSL-Vergleich hilfreich. Bei einem geplanten Wechsel ist es wichtig, den richtigen Stichtag für die Kündigung zu kennen. Sicher erfährt man diesen meist nur durch einen Anruf bei der Hotline des Providers. Denn schon eine neue Option oder eine Änderung der Bandbreite nehmen die Anbieter gerne zum Anlass, die Mindestvertragslaufzeit zu verlängern oder von neuem beginnen zu lassen.
Um einen reibungslosen Wechsel zum neuen Anbieter zu gewährleisten, sollten Verbraucher die Regel beherzigen, niemals zu spät zu kündigen. Idealerweise geht das Kündigungsschreiben beim alten Provider mindestens sechs Wochen vor Ende der Kündigungsfrist ein. Wer auf den letzten Drücker kündigt, riskiert zwei bis sechs Wochen ohne DSL-Anschluss dazustehen.