Dreiste Abzockversuche durch unerlaubte Telefonanrufe
Stand: 03.12.2010
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Hannover - Zahlreiche Verbraucher in Niedersachsen erhalten zurzeit per Telefon die Mitteilung, dass sie einen Gutschein in Höhe von 100 Euro gewonnen haben. Je nach Bedarf sei er einlösbar bei bekannten Versandhäusern oder auch bei ortsansässigen Parfümerien. Um den Gutschein zu erhalten, müsse man sich bei den Firmen Win-Finder oder Win-Dienst registrieren.
Diese Dienste versprechen Besuchern ihrer Internetseite jeden Monat die Eintragung in 200 Gewinnspiele, bei denen es Preise von bis zu einer Million Euro zu gewinnen gebe. Für die Registrierung wurden Rufnummer und Geburtsdatum abgefragt, anschließend wur über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abgebucht.
Mit einem "Dankeschön-Brief“ nebst Gutschein teilt dann das Unternehmen IFK-Glücksteam mit Sitz in den USA den Betroffenen mit, dass mit der telefonisch erteilten Vollmacht das Benutzerkonto auf der Internetseite win-finder.com oder windienst.net aktiviert wurde. Auf ihrer Telefonrechnung entdeckten Verbraucher wenig später unter der Rubrik „Beträge anderer Anbieter“ Forderungen in Höhe von bis zu 25,00 Euro, die von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und abgezogen wurden.
Die Verbraucherzentrale rät:
- bei unerbetenen Anrufen auf keinen Fall persönliche Daten wie beispielsweise Kontonummern oder Geburtsdatum preisgeben.
- den fragwürdigen Betrag nicht bezahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen,
- gleichzeitig schriftlich Widerspruch wegen der dubiosen Forderungen auf der Telefonrechnung bei der Telekom einlegen und gegenüber dem Rechnungssteller, hier der Telomax.
Fazit: Verbraucher müssen nun auch ihre Telefonrechnungen regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen hin überprüfen. Genau wie bisher auch schon Kontoauszüge und Onlinerechnungen.