Digitalisierung der Verwaltung: Viele Bürgerdienste nicht komplett online nutzbar
Stand: 07.03.2022
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die Uhr tickt: Bis Ende 2022 müssen die deutschen Behörden laut Onlinezugangsgesetz (OZG) alle Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen vollständig digitalisieren. Derzeit ist aber erst weniger als die Hälfte der Verwaltungsleistungen zumindest teilweise digitalisiert. Komplett online erledigen lassen sich laut einer Recherche von Verivox erst rund 15 Prozent.
Volle Digitalisierung erst bei 89 von 581 Leistungspaketen erreicht
Das Vergleichsportal hat bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden um Auskunft zum aktuellen Stand des Digitalisierungsprojekts gebeten. Ergebnis: Aktuell sind rund 40 Prozent der in Deutschland angebotenen behördlichen Dienstleistungen teilweise online nutzbar – doch vielfach fehlt immer noch die Möglichkeit zum digitalen Upload von Dokumenten. Deshalb können erst 89 von 581 Leistungspaketen komplett digital genutzt werden.
Einen Teil der OZG-Leistungen setzen die Länder um, einen anderen Teil der Bund. Laut Bundesinnenministerium waren Ende Januar 70 Prozent der vom Bund organisierten Bürgerservices voll digitalisiert. Darunter sind Anträge auf Arbeitslosengeld, BAföG, Führerscheine, Kindergeld oder Personalausweise – aber auch Anzeigen sowie die Steuererklärung sind bundesweit vollständig online möglich.
Förderales System Deutschlands bremst Digitalisierung
Die Digitalisierung anderer Verwaltungsleistungen wird auf Länderebene geregelt. Von insgesamt 14 in den Ländern organisierten Themenfeldern ist die Digitalisierung im Bereich Gesundheit noch am weitesten gediehen (29 Prozent der zugeordneten 62 Leistungen). Dahinter folgt das Feld Arbeit & Ruhestand, bei dem 9 von 36 Leistungen (25 Prozent) komplett digital durchführbar sind. Schlusslicht ist das Themenfeld Ein- und Auswanderung: Hier ist keine einzige der insgesamt 18 Leistungen vollständig online durchführbar.
Nicht selten erweist sich der Föderalismus als Bremsklotz, denn die Behörden arbeiten mit unterschiedlichen Anwendungen. "Ähnlich wie im Bildungsbereich rächt sich auch in Verwaltungen die fehlende technologische Standardisierung", sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Hier zeigt sich sehr deutlich der Nachteil der föderalen Struktur."
Geplant ist immerhin eine weitgehende Vernetzung der Verwaltungsportale untereinander, sodass Nachweise von Bürgerinnen und Bürgern künftig nicht doppelt erbracht werden müssen (etwa nach einem Umzug), sofern sie bereits einmal einer deutschen Behörde vorlagen.
Briefpost und Fax kommen teils weiter zum Einsatz
Trotz der digitalen Fortschritte werden einige analoge Vorgänge bestehen bleiben. So ist zum Beispiel eine Aktualisierung der eigenen Ausweisdaten per App möglich. Dennoch bleibt das Anbringen des neuen Adressaufklebers als manueller Vorgang bestehen, solange es noch physische Ausweisdokumente gibt: Die Adressaufkleber werden per Briefpost zugestellt. Gleiches gilt bei Zugangsdaten wie dem Elster-Passwort für die Steuererklärung. Dieses wird aus Sicherheitsgründen ebenfalls postalisch versandt.
Als zusätzlicher Kontaktkanal verbleibt in einigen Ländern auch das Faxgerät. Bayern etwa sieht eine Kontaktaufnahme via Fax unberührt von der Modernisierung der Verwaltung; die Bearbeitung eines Antrages erfolge allerdings digital. Auch in Thüringen existiert das Fax als Zustellkanal weiterhin: Es verbiete sich aus Nutzersicht, einen solchen Kanal zu verschließen. Andere Bundesländer erklärten hingegen auf Verivox-Anfrage, dass noch vorhandene Übertragungswege per Fax im Zuge der Digitalisierung abgelöst würden.