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Digitale Rechte im Jahr 2022: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Im neuen Jahr 2022 stehen in der Digitalwelt etliche Neuerungen an. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher etwa von neuen Rechten bei digitalen Produkten, von mehr Transparenz dank neuem IT-Sicherheitskennzeichen sowie von zusätzlichen Funktionen für die elektronische Patientenakte. Der Digitalverband Bitkom hat eine Übersicht über die kommenden Neuerungen veröffentlicht.

Neues IT-Sicherheitskennzeichen für IT-Geräte und Online-Dienste

  • Auskunft zur Sicherheit von IT-Geräten und Online-Diensten gibt ab 2022 das neue IT-Sicherheitskennzeichen. Hersteller und Anbieter sollen das Kennzeichen für ausgewählte Produktgruppen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen können. Verbraucher können sich bei entsprechend per Etikett gekennzeichneten Produkten per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften informieren. Zum Start werden zunächst Breitband-Router und E-Mail-Dienste mit einem IT-Sicherheitskennzeichen ausgestattet. Später sollen weitere Produktgruppen, darunter etwa Smart-Home-Anwendungen, folgen.

Mehr Transparenz für Online-Marktplätze

  • Ab dem 28. Mai 2022 wird es für Online-Marktplätze weitere Hinweis- und Transparenzpflichten geben. So sollen Nutzer von den Plattformbetreibern aufgeklärt werden, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Es besteht zudem die Pflicht, auf eine personalisierte Berechnung eines Preises hinzuweisen. Unternehmen müssen zudem darüber informieren, ob Kundenbewertungen aufgrund verifizierter Käufe erfolgten sowie ob die Bewertungen ungefiltert veröffentlicht wurden. Transparent sollen Betreiber zudem darüber aufklären, nach welchen Regeln Bewertungen nicht angezeigt werden.

Elektro-Altgeräte: Abgabe bei Discountern und Supermärkten ab Sommer 2022

  • Ein riesiger Berg an ungenutzten, alten Smartphones findet sich in deutschen Haushalten. Laut Bitkom sind es mehr als 200 Millionen solcher Altgeräte. Die fachgerechte Entsorgung soll ab dem kommenden Sommer durch die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes einfacher werden. Elektro-Altgeräte lassen sich ab dem 1. Juli 2022 auch bei großen Discountern und Supermärkten kostenlos abgeben. Das gilt für Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Beachtet werden sollte: Die kostenlose Rückgabe ist nur für Geräte möglich, die eine Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter haben. Eine Rückgabe ohne Kosten wird es auch bei Kauf eines neuen, vergleichbaren Produkts geben.

Pflicht zur Bereitstellung von Updates für Geräte und digitale Dienste

  • In die Jahre gekommene Elektronikgeräte wie Smartphones, Smart-TVs & Co. erhalten oft keine Updates mehr. Um die Nachhaltigkeit durch längere Nutzung zu stärken, gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Hersteller der Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software müssen künftig für die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte sorgen. Einen Haken gibt es laut Bitkom allerdings. Rechtlich sei nicht vorgeschrieben, wie lange digitale Produkte aktualisiert werden müssen. Auch für smarte Geräte gelte aber die übliche Gewährleistung von zwei Jahren.

Reklamation bei Mängeln von digitalen Produkten

  • Bei digitalen Produkten erhalten Verbraucher ebenfalls 2022 neue Rechte. Kommt es zu Problemen wie abstürzende Apps, stotternden Streams oder nicht nutzbaren Cloud-Speichern, so soll die Reklamation künftig einfacher werden. Das gilt bei Mängeln etwa bei physischen Datenträgern, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder sozialen Netzwerken. Kunden sollen ein Recht auf Beseitigung von Mängeln oder einen kompletten Ersatz einfordern können.

Einfachere Kündigungsmöglichkeiten von Verträgen

  • Änderungen gibt es 2022 auch bei der Kündigung von Verträgen. Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, können ab März 2022 mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Anbieter ist außerdem zur rechtzeitigen Information des Kunden über die automatische Vertragsverlängerung verpflichtet. Ab Juli 2022 soll man zudem nicht mehr auf Webseiten mühsam nach Kündigungsmöglichkeiten suchen müssen. Für viele im Internet abgeschlossene Verträge muss ein deutlich gekennzeichneter Kündigungsbutton- oder -link auf der Webseite zu finden sein.

Elektronische Patientenakte künftig auch mit Impfausweis und Zahnbonusheft

  • Die elektronische Patientenakte (ePA), die seit einem Jahr von den Krankenkassen an gesetzlich Versicherte ausgegeben wird, erhält 2022 weitere Funktionen. So sollen sowohl der Impfausweis als auch Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft integriert werden. Versicherte sollen bei jedem gespeichertem Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf Zugriff erhält.

Autonom fahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr erlaubt

  • Freie Fahrt für selbstfahrende Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Überall im ÖPNV soll der Einsatz selbst fahrender Busse oder Robo-Taxis auf festgelegten Routen rechtlich möglich sein. Anfang 2022 muss zunächst aber noch die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) verabschiedet werden. Darin werden die technischen Details geregelt.

Behörden werden digitaler: Viele Dokumente online beantragbar

  • Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Behörden in Deutschland in Hinblick auf die Digitalisierung vielerorts noch Nachholbedarf haben. Doch im kommenden Jahr soll sich einiges verbessern und mehr Verwaltungsleistungen online nutzbar sein. Bis Ende 2022 soll man etwa Kindergeld, Reisepässe, Bauantrag und andere Dokumente online beantragen können. Ein Erscheinen im Amt vor Ort ist dann nicht mehr erforderlich. 575 solcher Dienstleistungen der Verwaltungen sollen künftig über die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen in digitaler Form angeboten werden. Nach Ansicht des Bitkom sei es aber fraglich, ob das Ziel vollständig erreicht werde.