Die Tücken des unverschlüsselten W-Lans
Stand: 21.09.2009
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München/Berlin - Wer sein W-Lan unverschlüsselt lässt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Zwar gebe es kein Gesetz mit der Vorschrift, das heimische Netzwerk vor fremder Nutzung zu schützen, schreibt das Fachmagazin "Chip Test & Kauf" in seiner Oktoberausgabe. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob das W-Lan durch Dritte zu illegalen Zwecken genutzt werde.
"Wer ein offenes Funknetz anbietet und sich nicht absichert, nimmt Missbrauch billigend in Kauf", zitiert das Blatt einen Anwalt für IT-Recht: "Und das bedeutet: Sie haften auch dafür." Das gelte etwa beim illegalen Download von Musikdateien. Im Sinne der sogenannten Störerhaftung könne der Inhaber des Netzes zur Rechenschaft gezogen werden, weil er die Gefahrenquelle für die Verletzung von Urheberrechten nicht klein gehalten habe.
Aus zivilrechtlicher Perspektive ist das alleinige Mitbenutzen eines W-Lan-Netzes ohne das Wissen des Inhabers laut "Chip Test & Kauf" nicht erlaubt. Komme es zu Schäden, könne der Betroffene Schadensersatz fordern - etwa dann, wenn sich die Anschlussgebühren erhöhen. Indes spricht laut dem Bericht nichts dagegen, sich ein W-Lan unter Nachbarn zu teilen, sofern dies die Geschäftsbedingungen des Telekommunikations-Anbieters erlauben. Zu beachten sei allerdings, dass es in der Regel nur einen Vertragsnehmer gebe. Dieser habe im Missbrauchsfall das Nachsehen und müsse rechtlich einstehen. "Verpflichten Sie Mitsurfer dazu, den Zugang nur für legale Zwecke zu nutzen", wird der Branchenverband Bitkom zitiert.