Deutschland erringt Erfolg bei Vorratsdatenspeicherung
Stand: 07.05.2014
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Luxemburg - Im Streit mit der EU-Kommission um die Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen juristischen Erfolg errungen. Die EU-Kommission zog ihre Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurück (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit. Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Nach wie vor sammelt Deutschland keine Telefon- und Internetdaten der Bürger auf Vorrat - das dürfte wohl auch so bleiben.
Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die europäische Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen. Dies sollte bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder sollten auf die gesammelten Daten zugreifen, um etwa zu wissen, wer wann mit wem telefoniert hat. Der Inhalt von Gesprächen sollte nicht erfasst werden.
Datenspeicherung seit Jahren umstritten
Anfang April hatten die Luxemburger Richter das EU-Gesetz von 2006 aber verworfen. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt.
Die EU-Kommission zog ihre Klage nun zurück und beantragte bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.