Datenschutzverstöße: Verbraucherzentrale klagt gegen Facebook
Stand: 29.11.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa
Berlin - Nachdem Facebook nicht auf eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) reagiert hatte, hat dieser nun Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Facebook verstoßen dem vzbv zufolge gegen geltende Verbraucherrechte. Am schärfsten kritisiert wird der Adressbuch-Import sowie die Einladung von Nicht-Mitgliedern ("Freundefinder"). "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Vor allem der sogenannte Freundefinder von Facebook ist den Mitarbeitern des vzbv-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ein Dorn im Auge. Er verleitet Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. "Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht.
Darüber hinaus regelt Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste - zum Beispiel Spiele oder Grußkarten - über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen können. "Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift", so Elbrecht. Erneut in der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So muss etwa der Nutzer zuerst Fan der sogenannten "Facebook Site Governance"-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.
Ein "sicherer Hafen" ist das Internet noch lange nicht
"Im Fall Facebook wird deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmern", sagt Gerd Billen. Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA legt die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeiten dürfen, wenn sie die Daten nicht im EU-Raum oder einem Land verarbeiten, bei dem die EU davon ausgeht, dass es ein gleichwertiges Schutzniveau bietet.
Europäische Datenschützer und die EU hatten mehrfach kritisiert, dass dieses Abkommen in den USA nicht überwacht werde. "Es handelt sich offensichtlich nicht um einen sicheren Hafen, sondern um ein staatlich legitimiertes Datenleck, das gestopft werden muss", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv fordert die EU und die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass europäische Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten werden.
Noch keine Stellungnahme von Facebook
Der vzbv hatte die Klage schon vor einigen Tagen eingereicht. "Das war bereits am 11. November", sagte die zuständige Referentin im Bundesverband, Carola Elbrecht. Da Facebook nun erst Stellung nehmen müsse, gehe sie nicht davon aus, dass sich vor Gericht noch dieses Jahr etwas tue. Nach Elbrechts Worten hatte der vzbv vor der Klage Kontakt mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar. "Wir hatten da auf Arbeitsebene einen Austausch", sagte sie. Caspar war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Facebook hat nach eigenen Angaben gut zehn Millionen Mitglieder in Deutschland - rechnerisch ist das etwa jeder achte Einwohner. Weltweit gibt es eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer.
Die Auseinandersetzung um den "Freundefinder" ist nicht neu. So blockieren sich der Online-Gigant Google und Facebook gegenseitig bei dem Adressimport. Mit Plänen für einen eigenen Kommunikationsdienst hatte Facebook jüngst für Furore gesorgt - die Ankündigung war auch als Angriff auf Googles E-Mail-Dienst Gmail gewertet worden.
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