Datenschutzbeauftragter enttäuscht von E-Government-Gesetz
Stand: 29.05.2013
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Berlin - Die Bundesregierung will die digitale Kommunikation mit Behörden erleichtern - nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, weist der entsprechende Gesetzentwurf aber "erhebliche Defizite" auf. Das Ziel, Rahmenbedingungen für elektronische Verwaltung und digitale Aktenführung zu setzen, werde "leider in wesentlichen Punkten verfehlt", erklärte Schaar am Mittwoch.
Er kritisierte das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren zur sicheren Übermittlung von Dokumenten und sensiblen Daten an Behörden. Der dafür vorschriebene E-Mail-Standard De-Mail biete keine durchgehende Verschlüsselung. Diese Kritik wird auch seit langem vom Hackerverein Chaos Computer Club (CCC) vertreten.
Das Bundesinnenministerium hat die Vorwürfe gegen die De-Mail wiederholt zurückgewiesen. Die vom CCC vorgeschlagenen Alternativen seien "Speziallösungen, die für Hacker und versierte IT-Spezialisten verwendbar sind, kaum aber für technisch normal begabte Internet-Nutzerinnen und -Nutzer", erklärte ein Sprecher in der vergangenen Woche.
Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Anfang Juni kommt das Gesetz auf die Tagesordnung des Bundesrats, der zustimmen muss, damit das Gesetz in Kraft treten kann.