Datenschutzbeauftragte: WhatsApp an Schule rechtswidrig
Stand: 10.04.2017
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Berlin - Werden für Hausaufgaben oder schulische Veranstaltungen von den Lehrkräften WhatsApp-Gruppen eingerichtet, ist das laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk rechtswidrig. Das sagte sie am Freitag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2016.
Der US-Dienst sei unsicher und entspreche nicht europäischen Datenschutzstandards. Voraussetzung für eine Teilnahme an WhatsApp-Gruppen sei die Einwilligung der Betroffenen. "Das setzt aber die Kenntnis aller Gefahren voraus und die Freiheit, auch nein sagen zu können." Dies sei im konkreten Zusammenhang aber nicht gegeben. Die Beauftragte empfiehlt andere Messenger-Dienste.
Gesundheitsdaten nicht sicher genug
Auch beim Schutz von Gesundheitsdaten sieht Smoltczyk "starken Verbesserungsbedarf". "Es fehlen Regelungen für den Datenfluss zwischen den Behörden." Zum Beispiel hätten IT-Beschäftigte Zugang zu sensiblen Daten - etwa über Krankheitsbilder oder meldepflichtige Erkrankungen. Das sei aber nicht erlaubt, weil diese Personen nicht der Schweigepflicht unterliegen. "Auch der technische Schutz lässt oft zu wünschen übrig", so Smoltczyk. Das Krebsregister Berlin-Brandenburg sei ohne sichere IT-Infrastruktur eröffnet worden.