Datenschutzbeauftragte: IT-Sicherheitsgesetz muss zügig kommen
Stand: 23.06.2014
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Berlin - Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff fordert die zügige Verabschiedung eines IT-Sicherheitsgesetzes zum Schutz kritischer Infrastrukturen. "Der Datenschutz im digitalen Zeitalter duldet keine allzu langen Beratungszeiten", sagte Voßhoff am Montag bei einer Datenschutzkonferenz in Berlin. Nach den Plänen der Bundesregierung solle ein solches Gesetz 2015 in Kraft treten, sagte Voßhoff und mahnte, dieser Zeitplan müsse eingehalten werden. "Aus den Ankündigungen muss auch konkret etwas werden", betonte sie.
"Kritische Infrastrukturen" sind Einrichtungen und Netze, die wesentlich für das öffentliche Leben sind und deren Ausfall dramatische Folgen haben würde. Darunter fallen etwa Telekommunikations- oder Energienetze, Banken, Verwaltungsbehörden oder Einrichtungen zur medizinischen Versorgung.
Besserer Schutz vor Hackern angestrebt
Mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz will die Regierung solche besonders gefährdeten Infrastrukturen besser vor Hacker-Angriffen schützen. Deren Betreiber sollen gewisse Mindeststandards zur IT-Sicherheit einhalten und verpflichtend melden, wenn sie Opfer einer größeren Cyber-Attacke werden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Bundesregierung einen Gesetzentwurf dazu auf den Weg gebracht, der aber nicht mehr rechtzeitig durch das parlamentarische Verfahren kam.