Datenschützer: Vorsicht beim Umgang mit neuem Personalausweis
Stand: 29.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Wiesbaden - Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, empfiehlt einen vorsichtigen Umgang mit dem neuen elektronischen Personalausweis. Wer die sogenannte eID-Funktion nutzt, mit der man sich im Internet ausweisen kann, der sollte nicht an dem dazu nötigen Kartenlesegerät sparen: Schließlich sei der Basiskartenleser bereits Opfer von Schadsoftware-Angriffen geworden. Deshalb sei es besser, mit einem Standard- oder Komfortleser zu arbeiten. Dies sagte Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts.
Der heimische Computer sei "hinsichtlich der Datensicherheit der neuralgische Punkt", heißt es im Bericht des Datenschutzbeauftragten. Der Nutzer müsse seinen Rechner mit einem aktuellen Virenschutz und einer Firewall ausstatten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hundertprozentige Sicherheit gebe es allerdings nicht.
Ronellenfitsch mahnte, den Ausweis bei Verlust oder Diebstahl in jedem Fall sperren zu lassen. Zudem wies er darauf hin, dass nicht mehr verlangt werden dürfe, das Dokument zu hinterlegen oder auf sonstige Weise aus der Hand zu geben. Dies komme derzeit etwa beim Besuch besonders gesicherter Gebäude oder im Urlaub im Hotel vor. Für die Möglichkeit, auf dem neuen Ausweis seine Fingerabdrücke speichern zu lassen, sieht Ronellenfitsch derzeit nach eigenen Angaben keinen Grund. Hinsichtlich einer möglichen Funktion für den Abschluss elektronischer Verträge, die der Schriftform bedürfen, riet er jedem eine genaue Prüfung, ob er das tatsächlich brauche.
Der neue elektronische Personalausweis kann seit dem 1. November 2010 beantragt werden. Die alten Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
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