Datenschützer: Mehr Aufklärung über neuen Internet-Standard
Stand: 12.04.2012
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Potsdam/Bonn - Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sollten Verbraucher detailierter darüber informiert werden, wie sie ihre Privatsphäre in dem neuen Internet-Protokoll IPv6 schützen können. Service-Anbieter und Provider müssten die Nutzer unterstützen, wenn eine dauerhafte Identifikation gegenüber Dritten bei der Nutzung von Diensten im Internet nicht erforderlich oder wünschenswert sei. Dies forderte Schaar am Donnerstag in einem mit Experten formulierten Thesenpapier.
Die Einführung des neuen Formats IPv6 (Internet Protocol Version 6) ist notwendig, weil die nach dem alten IPv4-Protokoll mögliche Adressenzahl im Internet fast ausgeschöpft ist. In dem neuen Protokoll besteht jede Internetadresse nicht wie bislang aus 32, sondern aus 128 Ziffern. Dadurch sind 340 Sextillionen Adressen möglich. Jedem Gerät könnte damit im Netz eine feste IP-Adresse zugeordnet werden, die damit verbundene leichtere Identifizierung der User stößt bei Datenschützern auf Bedenken.
Der sorgfältige Umgang mit seinen persönlichen Daten liege grundsätzlich in der Verantwortung des einzelnen Benutzers, heißt es in dem Thesenpapier, das Schaar gemeinsam mit dem Deutschen IPv6-Rat veröffentlichte, der die Einführung des weltweiten Standards in Deutschland koordiniert. Zugangsprovider und Service-Anbieter im Internet müssten den Nutzern aber "Aufklärung und tatkräftige Unterstützung" anbieten.
Die Nutzer müssten die Möglichkeit bekommen, zwischen dauerhaft identifizierbaren und teil-anonymisierten IPv6-Adressen zu wählen, heißt es in dem Papier. Die Erprobung der dazu notwendigen Technologien wie "Privacy Extensions" und dynamischen Adresspräfixen liege im Verantwortungsbereich der Provider und Gerätehersteller, erklärte Schaar.