Datenschützer hält «Street View» für rechtswidrig
Stand: 01.10.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Kiel - Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hält das Projekt «Street View» des Suchmaschinen-Anbieters Google für rechtswidrig. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) habe Google schriftlich aufgefordert, keine Fotos im nördlichsten Bundesland zu machen und keine «Street View»-Bildsequenzen im Internet zu veröffentlichen, sagte Weichert am Mittwoch in Kiel. Das Unternehmen habe darauf geantwortet, dass im laufenden Jahr keine Aufnahmen in Schleswig-Holstein geplant seien. Wenn Fahrzeuge auf den Straßen im Land unterwegs seien, habe das ausschließlich logistische Gründe.
Weichert sollte am Mittwochnachmittag auf Antrag der FDP dem Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags zu diesem Thema Rede und Antwort stehen. Hintergrund sind Bedenken von Kommunen gegen das Fotografieren von Straßenzügen. Die Gemeinde Molfsee bei Kiel prüft derzeit rechtliche Schritte gegen entsprechende Datenerhebungen.
Nach Ansicht von Weichert verstößt das Google-Projekt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zwar würden die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst, sagte Weichert. Es überwögen aber schutzwürdige Interessen der Betroffenen. «Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen.» Dadurch erhalte der Betrachter einen optischen Einblick in «die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeit und vieles mehr».