Datenschützer fordern Widerspruchsrecht bei Geodaten
Stand: 22.09.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin/Hamburg - Eine strengere gesetzliche Regulierung der Online-Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Geoinformationen fordern die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangen die Datenschützer eine gesetzliche Regelung des Widerspruchsrechts von Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet.
Die Bundesregierung hatte sich nach einem Geodaten-Gipfelgespräch am Montag vor allem für eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit umstrittenen Onlinediensten wie Google Street View ausgesprochen. Die Branche soll diesen Datenschutz-Kodex bis zum 7. Dezember erarbeiten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie seine Kollegen aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen begrüßten am Mittwoch in einer Stellungnahme, dass der Innenminister eine "rote Linie" zum Schutz der Bürger ziehen will. Sie bestehen aber auf einer weitergehenden gesetzlichen Regelung.
De Maizière hatte nach dem Spitzengespräch angekündigt, eine Verknüpfung von Geoinformationen mit personenbezogenen Daten und deren Veröffentlichung im Web gesetzlich untersagen zu wollen. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, denn mit solchen Daten könnten dann Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt und Menschen auf diese Weise "an den Pranger gestellt werden". Der Gesetzesentwurf soll wie der Datenschutz-Kodex bis zum nächsten IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 vorliegen.
Nach Ansicht der Datenschützer reicht das von der Bundesregierung geplante Gesetz nicht aus. Die "rote Linie" müsse auch einen angemessenen Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung gewährleisten. "Eine Selbstverpflichtung kann gesetzliche Regelungen nicht ersetzen." Für den Fall, dass die Bundesregierung dennoch auf eine freiwillige Selbstkontrolle setze, forderten die Datenschützer "wirksame Sanktionen", die bei einem Verstoß gegen den Kodex fällig werden. Außerdem dürfe der Kodex nicht hinter den Verhandlungsergebnissen zurückbleiben, die die zuständigen Aufsichtsbehörden mit den Diensteanbietern, insbesondere mit Google Street View, erreicht haben.