Datenschützer fordern Informationspflicht bei Datenpannen
Stand: 07.11.2008
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Bonn - Als Konsequenz aus den jüngsten Datenschutzpannen haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine gesetzliche Informationspflicht gefordert. So müssten im Schadensfall sowohl die betroffenen Bürger als auch die zuständigen Aufsichts- und Kontrollbehörden schnellstmöglich verständigt werden, beschlossen die Beauftragten auf einer Konferenz am Freitag in Bonn.
Die gesetzliche Informationspflicht soll für Fälle von Verlust, Diebstahl oder Missbrauch personenbezogener Daten gelten. Der datenschutzrechtlichen Verantwortung von Unternehmen und öffentlichen Stellen habe deren Interesse hintenanzustehen, Datenpannen aus Angst vor Imageschäden und wirtschaftlichen Nachteilen geheim zu halten, hieß es.
Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten könnte eine gesetzliche Informationspflicht das Vertrauen der Bürger in eine korrekte Datenverarbeitung stärken. Darüber hinaus sei eine solche Pflicht auch ein wichtiger Anstoß für mehr Datenschutz und -sicherheit. In vielen anderen Staaten sei eine gesetzliche Informationspflicht für Datenpannen längst verankert.
Die jüngsten Fälle von Datenpannen gab es vor allem bei der Handysparte T-Mobile der Deutschen Telekom. Dort waren in den vergangenen Monaten Daten von 17 Millionen Mobilfunkkunden gestohlen worden. Im Oktober war kurzfristig der Zugriff auf die Vertriebsdatenbank von T-Mobile mit gestohlenen Passwörtern möglich. Beim Axel Springer Verlag waren im September persönliche Daten von Anzeigenkunden wochenlang im Internet abrufbar