Das ändert sich beim Datenschutz
Stand: 15.04.2016
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Straßburg - Datenschutz wird auf EU-Ebene groß geschrieben. Deswegen regelt die EU den Umgang mit persönlichen Daten von Internetnutzern und speziell von Reisenden neu. Das bedeutet: Alle, die ihre Daten ins Netz stellen oder Dienstleister wechseln, erhalten mehr Rechte - Flugreisend allerdings nicht. Sie müssen sich zukünftig vom Staat noch mehr beäugen lassen.
Was ändert sich mit den neuen Datenschutz-Regeln für Internetnutzer?
Sie bekommen ein ausdrückliches "Recht auf Vergessenwerden". Die Suchmaschine Google setzt so etwas nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 schon um: Sie löscht Links zu bestimmten Inhalten, wenn Nutzer ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Das Prinzip wird nun auch ausdrücklich im EU-Recht verankert. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Das gilt insbesondere, wenn ein Nutzer sie als Minderjähriger zur Verfügung gestellt hat, etwa auf sozialen Netzwerken im Internet.
Das Recht auf Information und freie Meinungsäußerung soll aber gewahrt bleiben - Politiker könnten also nicht einfach Berichte über inzwischen unbequeme Äußerungen aus dem Internet verschwinden lassen. Die Neuerungen treten zum Teil schon bald in Kraft, zum Teil haben die Staaten noch zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
Also wird einiges besser für Verbraucher?
Ja. Der EU-Verbraucherverband Beuc freut sich, dass Nutzer mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten bekommen. Sie können zum Beispiel verlangen, dass ihre Daten von einem Dienstleister an einen anderen übertragen werden, zudem müssen sie über Datenschutz-Verstöße informiert werden. Unternehmen drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Neuregelung ebenfalls, warnte indes vor Rechtsunsicherheit. Viele Regelungen seien schwammig formuliert.
Was ändert sich durch die neuen Fluggast-Regeln?
Bislang wurden in einigen EU-Staaten bereits umfangreiche Fluggast-Informationen erhoben, etwa in Großbritannien. Es gab jedoch keine einheitliche EU-Regelung. Künftig sollen für Reisende in allen Maschinen, die in der EU starten oder landen, Daten zu Abflugzeitpunkten, Reiserouten, Kontaktangaben, Gepäck und Zahlungsarten erfasst werden. Auch die Platznummer und der Reiseanbieter, über den der Flug gebucht wurde, werden gespeichert.
Werden Passagiere also künftig komplett überwacht?
Nein. Die von den Fluggesellschaften an die EU-Staaten übermittelten Daten sollen fünf Jahre lang gespeichert werden. Sechs Monate nach Erfassung müssen die Daten aber deutlich schwieriger zugänglich gemacht werden. Name, Anschrift und Kontaktdaten sollen unkenntlich gemacht werden, nur im Falle von Justizermittlungen sollen nach Ablauf dieser Sechs-Monats-Frist noch die vollständigen Angaben einsehbar sein. Außerdem sollen Daten, die etwa Rückschlüsse auf politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder den Gesundheitszustand von Passagieren zulassen, grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Die Staaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
Wer bekommt die Daten?
Fluggesellschaften müssen die Passagierdaten künftig an sogenannte "PNR-Zentralstellen" in den jeweils betroffenen EU-Ländern übermitteln. Dort sollen die Informationen verarbeitet werden. Nur im Falle konkreter strafrechtlicher Ermittlungen wegen schwerer Vergehen wie Terrorismus, Waffenhandel oder Menschenschmuggel dürfen die Fluggastdaten weitergegeben werden, etwa an andere EU-Staaten oder an die europäische Polizeibehörde Europol.
Warum das Ganze?
Die neuen Regelungen sollen den Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle erleichtern. Kritiker bemängeln jedoch, dass Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Zudem seien die Massendatensammlungen teuer und ineffektiv. Sie fordern stattdessen mehr zielgerichtete Überprüfungen, etwa bei Flügen aus der Türkei und Syrien. Ausländische Kämpfer, die sich in Syrien von der Terrormiliz IS ausbilden lassen, reisen oft über die Türkei.