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Darf mein Chef meine privaten E-Mails lesen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln - Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Chef ihre privaten Mails nicht lesen darf. Doch das stimmt nicht ganz. Hier gibt es eine rechtliche Grauzone. Nämlich dann, wenn die private Nutzung des PCs nicht gestattet ist. "Dann darf der Arbeitgeber mit Hilfe von Stichproben überprüfen, ob sich die Mitarbeiter an das Verbot halten", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Welche Inhalte der Chef in solchen Fällen sieht ist unklar. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Arbeitnehmer private Angelegenheiten besser über das eigene Telefon in der Pause erledigen.

Nichteinhaltung kann zur Abmahnung führen

Kommuniziert ein Mitarbeiter trotz des Verbotes privat, droht ihm eine Abmahnung oder in extremen Fällen sogar eine Kündigung, warnt Oberthür. Ist die private Nutzung hingegen erlaubt, darf der Arbeitgeber die E-Mails nicht mitlesen. Deshalb rät Oberthür: "Klären Sie zunächst, ob Sie am Arbeitsplatz privat surfen, mailen und chatten dürfen." Wenn ja, sollten Arbeitnehmer ihre private Kommunikation dennoch auf ein Minimum beschränken. «Solche Tätigkeiten gehören in die Pause, denn sie zählen nicht zur Arbeitszeit», erklärt die Fachanwältin.