Chef darf keine privaten E-Mails der Angestellten lesen
Jörg Schamberg
Online-Redakteur Internet
Stand: 14.05.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Schleswig (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen keine privaten E-Mails ihrer Angestellten lesen. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Zwar sei es zulässig, ein Verbot von privater E-Mail-Korrespondenz im Büro zu kontrollieren. Den Inhalt solcher Botschaften darf der Chef den Angaben zufolge aber nicht komplett einsehen. Erlaubt der Arbeitgeber zudem die private Nutzung des PCs im Büro, seien persönliche Nachrichten erst recht für ihn tabu. Nach dem Fernmeldegeheimnis sind dann sowohl Inhalt als auch die Adressaten der E-Mails vor einer Überwachung geschützt.
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