Bundesverwaltungsgericht prüft E-Mail-Überwachung des BND
Stand: 28.05.2014
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Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht überprüft an diesem Mittwoch (12.00 Uhr) die Datensammel-Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND). Verhandelt wird die Klage eines Berliner Rechtsanwaltes. Er hält die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung internationaler Kommunikation für unverhältnismäßig und somit unrechtmäßig.
Die Klage bezieht sich auf das Jahr 2010, als der BND mit weitgefassten Suchbegriffen 37 Millionen Treffer in E-Mails erzielte. Nachrichtendienstlich ausgewertet wurden davon 213, wie ein Gerichtssprecher sagte. In den Jahren danach wurden deutlich weniger Auslands-E-Mails erfasst.
Nach dem G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses ist der BND zur Datenüberwachung berechtigt. Die Frage ist, wie weit die Kontrolle gehen darf.