Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PC rechtens
Stand: 04.10.2012
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Karlsruhe - Wer einen internetfähigen PC nutzt, muss dafür auch Rundfunkgebühren zahlen. Solche Rechner seien "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", für die die öffentlich-rechtlichen Sender Gebühren erheben dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 199/11) eines Rechtsanwalts, der mit einem Computer in seiner Kanzlei auch das Internet nutzt. Die Verfassungshüter bestätigten damit ein gleichlautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Karlsruhe zufolge verletzen die für den PC erhobenen Rundfunkgebühren den Anwalt nicht in seinen Grundrechten. Die Zahlungspflicht sei auch nicht unverhältnismäßig, weil sie zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diene und eine "drohende Flucht aus der Rundfunkgebühr" verhindere. Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten an einer Betriebsstätte zahlen ab Januar eine Rundfunkgebühr von 5,99 Euro pro Monat.