Bundesnetzagentur fördert die Erschließung "weißer Flecken"
Stand: 04.03.2009
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat heute eine Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG eine einfachere Erschließung und Versorgung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sogenannter "weißer Flecken", mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht. Danach muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", künftig auch an einem Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die Deutsche Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.
Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.
"Die Bundesnetzagentur zeigt mit der heute ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der "weißen Flecken" aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann. Insofern trägt die heutige Entscheidung bereits der erst vor Kurzem von der Bundesregierung beschlossenen Breitbandstrategie Rechnung. Ich appelliere jetzt an die Wettbewerber, von der neuen Zugangsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, um auf diese Weise den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.
Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die DT AG für diese neue Zugangsmöglichkeit zu ihrem Netz zu zahlen sind, werden im Anschluss an die heutige Entscheidung in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.