Bundesnetzagentur entscheidet über Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Stand: 21.12.2007
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung über den Standardvertrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bekannt gegeben. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die TAL bei der DT AG anmieten können. Geregelt werden neben den auch sonst üblichen allgemeinen Vertragsklauseln wie etwa Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen insbesondere die Modalitäten, zu denen Wettbewerber die TAL bei der DT AG bestellen können und zu denen die DT AG die bestellten TAL umschalten muss.
Der TAL-Standardvertrag ist in einem zweistufigen Verfahren, im Rahmen dessen auch die TAL-Nachfrager angehört wurden, von der Bundesnetzagentur eingehend geprüft worden. Bereits Ende April dieses Jahres war der DT AG in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihren TAL-Mustervertrag in einigen Punkten zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen daher in der jetzt ergangenen zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden. Die DT AG darf den Standardvertrag bis Ende Februar 2009 nicht von sich aus ändern.
"Der neue Standardvertrag der Deutschen Telekom und eine konsequente Umsetzung der darin enthaltenen neuen Regeln bieten gute Chancen dafür, dass sich die gegenwärtigen Probleme bei der TAL-Bereitstellung künftig nicht mehr wiederholen werden. Unabhängig von der heute getroffenen Entscheidung wird die Bundesnetzagentur die bereits eingeleiteten Missbrauchsverfahren zur TAL Bereitstellung fortführen. Besser als eine Entscheidung wäre allerdings eine praktische und schnelle Beseitigung der Situation. Ich appelliere deshalb noch einmal, den aktuellen Auftragsstau so schnell wie möglich abzuarbeiten und für eine nachhaltige Verbesserung der TAL-Bereitstellung zu sorgen", sagte Präsident Kurth abschließend.