Bundesnetzagentur bereitet Auktion von Funkfrequenzen vor
Stand: 23.04.2008
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat heute die Vergaberegeln für die Versteigerung weiterer Frequenzen in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Die Frequenzen werden bundesweit für breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt. Eine Beschränkung des Einsatzes bestimmter Techniken oder Standards (z. B. UMTS, WIMAX etc.) gibt es nicht.
Damit steht das Vorgehen der Bundesnetzagentur im Einklang mit den Bestrebungen der Europäischen Kommmission, Frequenzen möglichst flexibel dem Markt bereitzustellen. "Die Vergabe weiterer Frequenzen für den breitbandigen Netzzugang erhält immer größere Bedeutung, da sich die Zahl der regelmäßigen UMTS-Nutzer von 2005 bis 2007 mehr als verdreifacht hat", erläuterte Kurth.
Bereits in den ersten Anhörungen zu der Vergabe weiterer Funkfrequenzen für breitbandige Anwendungen hatten sowohl die im Markt bestehenden Netzbetreiber als auch potentielle Neueinsteiger eine das verfügbare Spektrum übersteigende Nachfrage nach Frequenzen bekundet. Daher hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Sommer 2007 festgelegt, dass der Vergabe der wirtschaftlich interessanten Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren in Form eines Versteigerungsverfahrens voranzugehen hat.
Nachdem nun die Vergaberegeln festgelegt worden sind, wird die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die konkreten Auktionsregeln erarbeiten und zur Kommentierung stellen. Diese Vergaberegeln erforderten eine besonders sorgfältige Abstimmung, um ähnlich wie bei den zurückliegenden Auktionen einen reibungslosen und rechtlich abgesicherten Erfolg zu gewährleisten. Voraussichtlich wird dies bis etwa Ende des Jahres möglich sein. Eine Vergabe auch im Jahr 2009 sei daher im Zeitplan und beim derzeitigen Ablauf wahrscheinlich.