Bundeskartellamt verhängt Millionen-Bußgeld gegen Microsoft
Stand: 09.04.2009
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Bonn - Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 9 Mio. Euro gegen die Microsoft Deutschland GmbH verhängt. Microsoft hat in wettbewerbswidriger Weise auf den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets „Office Home & Student 2007“ Einfluss genommen.
Das fragliche Produkt wurde im Herbst 2008 im stationären Einzelhandel massiv beworben. Ein bundesweit tätiger Einzelhändler warb zum Beispiel mit finanzieller Unterstützung von Microsoft für das Produkt. Noch vor Beginn der Werbekampagne Mitte Oktober 2008 verständigten sich Mitarbeiter von Microsoft und des fraglichen Einzelhändlers bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets „Office Home & Student 2007“.
Nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stellt eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinn von § 1 GWB dar. Allerdings darf es dabei zu keiner Abstimmung in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant so über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. Im vorliegenden Fall wurde diese Grenze überschritten.
Microsoft akzeptierte die Geldbuße.