Bundeskartellamt stärkt Verbraucher im Online-Handel
Stand: 28.08.2015
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Bonn - Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamtes stärkt die Verbraucher im Online-Handel. Das Bundeskartellamt hat der Macht der Markenhersteller, das Online-Geschäft mit ihren Produkten einzuschränken, in einer ersten Entscheidung nun einen engen Rahmen gesetzt. Nach Beurteilung der Wettbewerbsbehörde ist es gesetzwidrig, wenn Markenhersteller ihren Händlern untersagen, Verkaufsplattformen und Preisvergleichsportale zu benutzen.
Die Markenhersteller dürften ihre Macht nicht dazu nutzen, "die Angebotsbreite im Internet und die mit ihr verbundenen preissenkenden Tendenzen zu beseitigen", betonte die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag.
Konkret warf das Kartellamt dem deutschen Marktführer bei Laufschuhen, Asics, vor, in der Vergangenheit insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig eingeschränkt zu haben. So verbot Asics seinen Händler, für ihren Online-Auftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen und untersagte die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon. Nach Auffassung des Bundeskartellamts dienten diese Verbote vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs.
Asics Deutschland hat die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Das Unternehmen bekräftigte aber am Donnerstag, es sei überzeugt, dass auch die frühere Vertriebspolitik im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht gestanden habe. Ziel des Unternehmens sei es, für die Asics-Kunden ein optimales Shoppingerlebnis auch beim Online-Einkauf sicherzustellen. Asics kann gegen den Feststellungsentscheid des Kartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Das Bundeskartellamt betonte, die aktuelle Entscheidung, sei über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der Bundesverband Onlinehandel begrüßte das Machtwort der Kartellwächter. Die Entscheidung bedeute für die Online-Händler, dass sie ihre Ware in Zukunft ungehindert über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Rakuten sowie über Preissuchmaschinen vertreiben dürften.