Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundeskanzlerin will Googles "Street View" nicht verbieten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Regierungskoalition wird Googles viel diskutiertem Straßenansicht-Dienst "Street View" keine Steine in den Weg legen. Der Internet-Konzern will demnächst im Detail aufgenommene Straßenzüge auch deutscher Städte online zeigen. "Diejenigen, die finden, dass dies ein Eingriff in ihre private Sphäre ist, können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in ihrem wöchentlichen Internet-Podcast. Das Verbraucherschutzministerium habe dafür auf seiner Internetseite einen Musterbrief vorbereitet.

Damit griff Merkel weitergehende Forderungen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nicht auf, die unter anderem engere gesetzliche Grenzen für Googles Dienst verlangt hatte. Aigner hatte Google in den vergangenen Wochen wiederholt in scharfen Worten vorgeworfen, unter anderem mit "Street View" die Privatsphäre der Bürger zu verletzen.

"Ich kann mir anhand von solchen Diensten anschauen, wo und wie jemand lebt, welche privaten Vorlieben er oder sie hat, wie seine Haustür gesichert ist oder welche Vorhänge an den Fenstern sind - und das ist noch das Wenigste. Damit wird das Private ohne Schutzmöglichkeiten an die globale Öffentlichkeit gezerrt", kritisierte Aigner zum Beispiel Anfang der Woche, als Google das Projekt für Deutschland vorstellte.

Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den "Street View"-Dienst werden die Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann. Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger Kommunen länger mit einem Start von "Street View" in Deutschland wartete.

Den im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA und Großbritannien. Bürger können sich sowie ihre Häuser oder Autos in den Ansichten entfernen oder verfremden lassen. Zum Beispiel hatte Ex-Beatle Paul McCartney in Großbritannien von diesem Recht Gebrauch für sein Londoner Haus gemacht.

Aigner hatte unter anderem strengere Regeln für die Verfremdung der Bilder gefordert, gegen die Widerspruch eingelegt wird. "Die betroffenen Gebäude dürfen nicht erkennbar sein, Hausnummern, Gesichter und Autos müssen vollständig unkenntlich gemacht werden - eine vage Verpixelung reicht nicht aus." Zudem verlangte sie, die maximale Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter zu begrenzen. Derzeit ist die Kamera, die Google durch die Straßen fahren lässt, auf 2,50 Metern Höhe montiert. Damit rage sie beispielsweise über Gartenzäune oder Mauern.

Der Präsident des IT-Branchenverbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, kritisierte zum Wochenende Aigners Vorpreschen. Die Ministerin agiere als "Scharfmacherin gegen das Internet", sagte er im "Spiegel". Bei der Internetpolitik der Bundesregierung fehle überdies das Gesamtkonzept, jedes Ministerium picke sich etwas heraus und mache daraus einen Publizitätswirbel. "Wir brauchen einen Internetstaatsminister, ähnlich wie der Kulturstaatsminister im Kanzleramt", forderte Scheer.

Google will diese Woche auf der IT-Messe CeBIT in Hannover über "Street View" informieren. Dafür mietete sich der Internet-Konzern erstmals eine eigene Messefläche auf dem CeBIT-Gelände.