Bundesjustizministerin will Datenschutz im Netz stärken
Stand: 09.03.2012
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Berlin - Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollen Verbraucher künftig mit einem gesonderten Klick der Datennutzung für sogenannte vertragsfremde Zwecke zustimmen. Dies sagte die Ministerin dem "Handelsblatt" vom Freitag. Vertragsfremde Zwecke sind solche, bei denen die Nutzerdaten nicht allein für den angebotenen Dienst verwendet werden, sondern auch zu Werbezwecken vermarktet werden.
"Die Zustimmung zur Datenweitergabe darf nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Mit dem zusätzlichen Klick werde eine "bewusste Entscheidung" des Verbrauchers sichergestellt. "Auch wenn einige Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit dem Gold des digitalen Zeitalters - mit ihren persönlichen Daten."
Die Justizministerin hatte bereits im vergangenen Jahr zwei weitere verbraucherfreundliche Regelungen angekündigt. So sollen Verbraucher besser vor windigen Inkassofirmen und überzogenen Forderungen geschützt werden. Dazu soll den Unternehmen dieser Branche vorgeschrieben werden, deutlich zu erkennen zu geben, für wen sie tätig sind. Außerdem sollen sie aufschlüsseln, aus welchen Einzelbeträgen sich die von ihnen eingeforderte Summe zusammensetzt.
Zudem plant Leutheusser-Schnarrenberger strengere Regeln für Abmahnungen.
Anwaltskanzleien mahnten vor allem kleine Onlinehändler wegen geringster Wettbewerbsverstöße ab und kassierten damit viel Geld. Die Ministerin will deshalb einen niedrigen einheitlichen Streitwert für solche Verfahren festlegen. Zudem sollen zu Unrecht Abgemahnte einen Anspruch auf Ersatz ihrer Verteidigungskosten haben.