Bundesjustizminister verteidigt Gesetzentwurf zu Internetinhalten
Stand: 21.03.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet aus dem Bundesjustizministerium hat zahlreiche Kritiker auf den Plan gerufen. Nun wird verteidigt. "Die Rechtslage in Deutschland ist so, dass Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz nehmen müssen", sagte der SPD-Politiker und Bundejustizminister Heiko Maas am Montagabend auf einer Veranstaltung in Berlin.
Sein Entwurf habe dafür keine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Die Unternehmen hielten sich nur bislang nicht ausreichend an die geltenden Regelungen. Daher sei nun die gesetzliche Basis dafür geschaffen worden, um die Nichtberücksichtigung des Rechts mit Bußgeldern verfolgen zu können. Bei manchen Kommentaren sei relativ schnell überprüfbar, ob sie strafbar seien, sagte Maas. In Zweifelsfällen gebe es eine Frist von sieben Tagen.
Maas hatte den Entwurf vergangene Woche vorgestellt, er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass soziale Netzwerke verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Der Internetverband eco etwa kritisierte, eine starre Frist von 24 Stunden sei realitätsfern und fördere eine wahllose Löschkultur. Der Deutsche Richterbund bemängelte, die Vorschläge griffen zu kurz. So müsse den Firmen etwa auch auferlegt werden, Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben.