Bundesinnenminister dringt auf Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten
Stand: 11.04.2011
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Stuttgart - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert eine Pflicht zur Speicherung von Telefon- und Internetkommunikationsdaten. "Das Bundeskriminalamt hat eine ganze Reihe von gravierenden Fällen dokumentiert, in denen Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil die Daten nicht mehr vorhanden sind", erklärte der CSU-Politiker den "Stuttgarter Nachrichten" (Montagausgabe) laut Vorabbericht. "Wir brauchen die Mindestspeicherfrist dringend."
Den Gegenvorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Daten erst bei begründetem Verdacht, aber dann umgehend zu sichern, lehnte Friedrich ab. "Wenn keine Daten mehr vorhanden sind, können auch keine Daten mehr eingefroren werden", argumentierte er. Das Bundesverfassungsgericht hat für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung strenge Auflagen formuliert und die alte Regelung in Deutschland außer Kraft gesetzt.
Friedrich sagte, früher hätten die Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken immer gespeichert. Heutzutage gebe es immer mehr Telefonflatrates ohne jede Datenspeicherung. "Das soll anders werden und die Unternehmen wieder das speichern, was sie früher auch gespeichert haben", sagte der Minister. "Klar ist, dass der Staat aber nur in Einzelfällen und unter engen, rechtsstaatlich einwandfreien Voraussetzungen auf diese Daten zugreifen wird."