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BREKO fordert Absenkung der Mobilfunkterminierungsentgelte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Große Beachtung fand die Anhörung zur Mobilfunkterminierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), in der die unterschiedlichen Interessen von Mobilfunkern und Festnetzbetreibern aufeinander stießen. Der BREKO reagierte mit seiner Forderung nach einer deutlichen Absenkung der Mobilfunkterminierungsentgelte für alle vier Mobilfunknetze auf die Ansprüche der Mobilfunkunternehmen nach weiterhin möglichst hohen Terminierungsentgelten.

Der BREKO forderte, dass sich die Terminierungsentgelte ins Mobilfunknetz an die Terminierungsentgelte ins Festnetz annähern müssten. Der Verband verlieh seiner Forderung Nachdruck, indem er die drei Kostenbegründungen der Mobilfunknetzbetreiber für höhere Mobilfunkterminierungsentgelte ad absurdum führte.

Drei Gründe für Absenkung:

Erstens wehrt sich der Verband vehement gegen die Umlegung der UMTSKosten der Mobilfunknetzbetreiber bis zu einer Höhe von 4 Mrd. Euro auf die Terminierungsentgelte. Die im BREKO organisierten Unternehmen kritisieren, dass sie über den Weg der Terminierungsentgelte an den UMTS-Kosten beteiligt werden. „Es ist doch nicht einsichtig, dass Mobilfunkunternehmen hoch pokern, um die UMTS-Lizenzen zu erhalten und die Festnetzbetreiber im nachhinein an den Kosten beteiligen“, bemängelte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des BREKO.

Zweitens ist der Verband empört über die gängige Praxis der Mobilfunkunternehmen die Subventionierung von Handys im Endkundengeschäft in die Berechnung der Terminierungsentgelte mit einzubeziehen. „Wir sehen keinen Grund, dass die Festnetzbetreiber die Geschenke der Mobilfunkunternehmen an ihre Endkunden subventionieren“, so Lüddemann.

Drittens folgt schon alleine aus den geringeren Kosten pro Minute auf Grund des zunehmenden Umfangs der Mobilfunknutzung infolge von Flatrates eine deutliche Senkung der Terminierungsentgelte.

Der BREKO betonte in der Anhörung seine Forderung nach einer deutlichen Absenkung der Mobilfunkterminierungsentgelte für alle vier Mobilfunknetze. „Es ist nicht gerechtfertigt, dass die Festnetzbetreiber über Terminierungsentgelte an Kosten der Mobilfunknetzbetreiber beteiligt werden, die allein aus deren unternehmenspolitischen Entscheidungen resultieren“, so Rainer Lüddemann.