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Breitbandmessung: Gebuchte Internetgeschwindigkeit wird oft nicht erreicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Auch 2022 gab es weiterhin etliche Internetkunden im Festnetz und im Mobilfunknetz, die die vom Anbieter versprochene Internetgeschwindigkeit nicht erhielten. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung hervor. „Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Breitbandmessung per App oder im Browser

Verbraucherinnen und Verbraucher können die Breitbandmessung mit Hilfe der von der Netzagentur angebotenen Desktop-App bzw. der Breitbandmessung/Funkloch-App durchführen. Zudem ist die Messung über den Browser möglich. Der nun vorgelegte Jahresbericht berücksichtigt Messungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Mit der Desktop-App wurden rund 4,4 Millionen Messungen durchgeführt. Für die Analyse seien davon 398.747 valide Messungen berücksichtigt worden. Im Mobilfunk waren es 623.581 Messungen. Erstmals wurden für stationäre Breitbandanschlüsse auch Gigabitanschlüsse einbezogen, eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr sei daher nicht möglich.

Festnetz: Weniger als die Hälfte der Kunden erhält zugesagte Bandbreite

Im Festnetz erreichten 84,4 Prozent der Nutzer über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg bei der Download-Geschwindigkeit mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. 42,3, Prozent der Nutzer haben die maximale Geschwindigkeit voll erreicht oder überschritten. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bandbreitenklassen sowie zwischen verschiedenen Anbietern gab.

Dennoch erklärten 78,2 Prozent der Kunden, mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden zu sein. Sie vergaben Noten von 1 bis 3. Mit den Noten 5 oder 6 bewerteten weniger als elf Prozent der Kunden ihren Anschluss.

Mobilfunk: Nur drei Prozent der Kunden erreichen volle Bandbreite

Im Mobilfunk erhielten deutlich weniger Kunden als im Festnetz die versprochene Bandbreite. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg hätten nur 23,2 Prozent der Nutzer im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht. Lediglich 3 Prozent der Nutzer konnte von der vollen Bandbreite oder mehr profitieren. Gerade bei Tarifen mit höheren Bandbreiten wurden diese Geschwindigkeiten seltener erreicht. Wie im Festnetz gab es auch bei den Anbietern Unterschiede.

Dennoch: 70,8 Prozent der Mobilfunkkunden vergaben die Noten 1 bis 3. Im Vorjahr lag der Anteil der zufriedenen Kunden im Mobilfunkbereich aber noch bei 75,7 Prozent. Bei der Bewertung der mobilen Breitbandanschlüsse spiele für die Kunden eher die Mobilität als das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate eine Rolle.

Bei Minderleistung: Recht auf Minderung und außerordentliche Kündigung

Die Bundesnetzagentur betont, dass betroffene Verbraucher mit der Breitbandmessung eine Minderleistung bei der Nutzung des Internets im Festnetz nachweisen können. Dank des geänderten Telekommunikationsgesetzes können Kunden in diesem Fall die monatlichen Tarifgebühren mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies gelte, wenn es eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung gebe.

Das Messverfahren zum Nachweis einer Minderleistung ist allerdings recht aufwändig. Für stationäre Breitbandanschlüsse müssen Kunden mit der Desktop-App 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen. Kunden erhalten dann ein Messprotokoll, mit dem sie den Minderungsanspruch gegenüber ihrem Anbieter belegen können. Für den Mobilfunk wird noch an einem entsprechenden Minderungsverfahren gearbeitet.

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    (Stand: 16.09.2024)