Bing Streetside: Microsoft ermöglicht nun doch Vorabwiderspruch
Stand: 09.06.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Nach heftigen Diskussionen mit Datenschützern über den Online-Straßenatlas Bing Streetside will Microsoft den Nutzern doch eine befristete Vorab-Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Somit soll der gesellschaftlichen Debatte um die Geodatendienste Rechnung getragen werden. Dies teilte Microsoft am Donnerstag mit.
Ähnlich wie bei Googles Kartendienst Street View hatten Datenschützer angemahnt, dass die Nutzer eine Möglichkeit haben müssten, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Hausfassaden und Wohnungen einzulegen, noch bevor sie ins Netz gestellt werden.
Ende Mai hatte Microsoft erste Kamera-Autos in Deutschland losgeschickt, um Aufnahmen für den neuen Panorama-Dienst zu machen. Der Dienst steht in unmittelbarer Konkurrenz zu Googles ebenfalls lange umstrittenem Dienst Street View. Nach heftigen Debatten mit Politik und Datenschützern hatte das Internet-Unternehmen vor der Veröffentlichung der Bilder den Nutzern eine Widerspruchsfrist eingeräumt. Microsoft hatte bislang argumentiert, dass für einen Vorabwiderspruch erhebliche Datenmengen erhoben werden müssten.
Für einen befristeten Zeitraum will Microsoft nun eine einfache Widerspruchsmöglichkeit aufsetzen. Geplant sei, dass Nutzer von August an bis September 2011 ihre Vorabwidersprüche einreichen könnten, teilte das Unternehmen mit. Details dazu will Microsoft rechtzeitig bekanntgeben. Wichtig für die Bürger sei, dass eine zuverässige und unbürokratische Widerspruchsmöglichkeit geschaffen wird, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Der Widerspruch könne auch schriftlich geschehen, nicht allein per Mail oder online.
"Wir sind bereit, auf die Datenschützer zuzugehen", sagte Ralph Haupter, Geschäftsführer von Microsoft Deutschland, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Eine generelle politische Regelung sei jedoch dringend notwendig. Die Industrie hatte sich bereits zuvor mit der Politik auf einen Geodatenkodex und eine Selbstverpflichtungserklärung der Branche verständigt.
Die feierliche Überreichung an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière auf der CeBIT im März hatte den Streit um Datenschutz bei Geodatendiensten - damals noch in Bezug auf Googles Street View - eigentlich beenden sollen. In dem Geodatenkodex ist eine Vorabwiderspruchs-Regelung nicht vorgesehen. "Wir sehen nach wie vor den Datenschutzkodex für Geodatendienste, den die Wirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet hat, als Grundlage für den Dienst Bing Maps Streetside an", sagte Severin Löffler, Rechtsexperte bei Microsoft.
Das Unternehmen hatte wiederholt argumentiert, dass eine Vorab-Widerspruchsfrist sehr aufwendig sei und sie die Erhebung von einer großen Menge an Daten erfordere. "Wir wollen die Bedenken aber ernst nehmen", sagte Haupter. Nach der Debatte um den Kartendienst des Konkurrenten Google hatte sich Microsoft bewusst mit dem Start seines eigenen Angebots Zeit gelassen. "Wir hatten bereits zwölf Monate gewartet, weil wir es besser machen wollen und die Interessen der Verbraucher und Datenschützer ernst nehmen", sagte Haupter.
Mit dem Branchenverband Bitkom, Mitinitiator des Datenschutzkodex und der Selbstverpflichtungserklärung der Industrie, sowie dem Bundesinnenministerium und den zuständigen Datenschutzbehörden werde Microsoft weiter Gespräche führen, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. In Microsofts Streetside können Nutzer auch unmittelbar nach der Einstellung der Panoramaaufnahmen jederzeit gegen die Veröffentlichung widersprechen.