BGH: Inhaber von Ebay-Konten haften für Missbrauch
Stand: 11.03.2009
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Karlsruhe - Die Inhaber eines Kontos der Auktionsplattform Ebay im Internet haften für Missbrauch, wenn sie ihre Passwörter nicht ausreichend vor dem Zugriff anderer schützen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Im aktuellen Fall hatte eine Frau die Zugangsdaten ihres Ehemannes genutzt, um in Ebay Schmuck zu versteigern, der "Art Cartier" sein sollte. Die Firma Cartier klagte daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung und Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. (AZ: I ZR 114/06 )
Weil der Inhaber des Ebay-Mitgliedskontos die Zugangsdaten nicht unter Verschluss hielt, muss er sich laut Urteil nun "so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte". Der Grund: Er sei für die "Unklarheit" verantwortlich, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei Ebay gehandelt habe und bei einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne.