BGH: "Abo-Fallen" im Internet sind versuchter Betrug
Stand: 07.03.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Karlsruhe - Die Betreiber von sogenannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit Haftstrafen rechnen. Europarechtliche Vorgaben ändern daran nichts, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzurteil.
Im aktuellen Fall hatte der Angeklagte im Internet einen Routenplaner betrieben, bei dem es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar war, dass sie sich mit der Nutzung zum Abschluss eines dreimonatigen Abonnements für knapp 60 Euro verpflichteten. Der Angeklagte war deshalb vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten. Er hatte vor allem beanstandet, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei, da sie den Routenplaner ja nutzen konnten.
Das Gericht betonte nun demgegenüber, dass die Internetseite wegen ihrer Gestaltung "auf Täuschung" angelegt worden sei. Dass diese Täuschung bei sorgfältiger Lektüre erkennbar war, ändere daran nichts, denn sie sei ja gerade darauf angelegt, unaufmerksame oder unerfahrene Benutzer auszunutzen.
Dies gelte auch in Hinblick auf die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Sie schränke die Strafbarkeit von Abo-Fallen nicht ein.