Berufliche Internet-, Telefon- und PC-Nutzung steuerlich absetzen
Stand: 03.05.2011
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Berlin - Wer privat angeschaffte Handys und Computer auch beruflich nutzt, kann diese Kosten ebenso von der Steuer absetzen wie zum Beispiel Software oder die Internetnutzung. Geräte können immer dann als Werbungskosten angegeben werden, wenn sie "in erheblichem Umfang" für die Arbeit genutzt werden. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom vier Wochen vor dem Ende der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung hin.
Um dies nachzuweisen, kann eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers hilfreich sein. Alternativ kann man auch drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzeichnen. Wird kein Nachweis vorgelegt, gehen die Finanzämter davon aus, dass ein Computer jeweils zur Hälfte auch privat genutzt wird.
Überschreiten die Anschaffungskosten einen Wert von 410 Euro, müssen sie abgeschrieben, also über mehrere Jahre verteilt werden. Bei PC sowie Zubehör wie Drucker, Monitor oder auch Software sind das drei, bei Handys fünf und bei Faxgeräten sechs Jahre. Verbrauchsmaterial wie Toner oder Papier kann jedes Jahr angegeben werden.
Bei Kosten für berufliche Telefongespräche und Internet erkennt das Finanzamt ohne Nachweis 20 Prozent an, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat. Für höhere Aufwendungen sollte man mindestens drei Monate lang die tatsächliche Nutzung festhalten - als hilfreich bezeichnet der Bitkom einen Einzelverbindungsnachweis bei den Telefongebühren.