Bericht: BND liefert NSA monatlich 1,3 Milliarden Metadaten
Stand: 13.05.2015
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Berlin - Der Bundesnachrichtendienst (BND) liefert dem US-Geheimdienst NSA einem Pressebericht zufolge jeden Monat bis zu 1,3 Milliarden Meta- oder Verbindungsdaten. Das schrieb das Nachrichtenportal "Zeit Online" am Dienstag unter Berufung auf eine Einsichtnahme vertraulicher Akten. Einen Einfluss auf die weitere Nutzung der Daten durch die NSA hat der deutsche Auslandsgeheimdienst demnach nicht.
Meta- oder Verbindungsdaten erhalten zwar keine Angaben zu Kommunikationsinhalten, wohl aber Rahmendaten wie angerufene oder angeschriebene Nummern oder Adressen, Ortungsdaten oder auch besuchte Internetseiten und Betreffzeilen von Mails, außerdem Ortungsdaten von Handys und Smartphones. Daraus lassen sich zum Beispiel Rückschlüsse auf Kommunikationspartner, persönliche Interessen oder Lebensgewohnheiten ziehen sowie Bewegungsprofile erstellen.
Bereits zu Beginn der Spähaffäre vor zwei Jahren war aufgrund der Unterlagen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden bekannt geworden, dass die NSA in einem Monat ungefähr 500 Millionen Metadaten vom BND bekam. Die Zahl galt für Dezember 2012. "Zeit Online" zufolge zeigen die neuen Unterlagen nun, dass der deutsche Geheimdienst viel mehr solcher Informationen an die Amerikaner schickt.
Dem Bericht zufolge sammelt der BND inzwischen pro Tag etwa 220 Millionen solcher Daten. Hochgerechnet auf den Monat wären das etwa 6,6 Milliarden Daten. Damit würde etwa ein Fünftel des Gesamtaufkommens über die Abhörstation Bad Aibling an die NSA weitergeleitet. Zuvor ausgefiltert würden Daten von Deutschen, bevorzugt weitergegeben die Rohdaten "ausgewählter Auslands-Auslands-Übertragungswege in Krisengebieten".
Einen Einfluss darauf, was die NSA anschließend mit den Daten macht, hat der BND laut "Zeit Online" nicht. Gleichwohl sehen BND und Kanzleramt das Vorgehen dem Bericht zufolge durch deutsche Gesetze gedeckt.
Allerdings zitiert "Zeit Online" aus den Akten auch einen kritischen Vermerk der BND-Datenschutzbeauftragten Frau F. zur Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe: "Das halte ich angesichts der Masse an Daten, die an die NSA weitergeleitet wurden und der nicht erfolgten Prüfung des Vorliegens von überwiegenden, schutzwürdigen Interessen des Betroffenen für fraglich beziehungsweise mindestens diskussionswürdig".