Benimm-Experten veröffentlichen Social-Web-Knigge
Stand: 02.01.2012
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Bonn - Der Knigge-Rat ist bekannt für seine Leitfäden zum korrekten und höflichen Benehmen in allen Lebenslagen. Nun haben die Benimm-Experten auch Regeln für den Umgang mit sozialen Netzwerken veröffentlicht.
In sozialen Netzwerken wie Facebook sollten Nutzer nach Ansicht von Benimm-Experten unbedingt auf den Schutz ihrer Privatsphäre achten. Viele Teilnehmer gingen viel zu leichtfertig mit den Sicherheitseinstellungen um, erklärte der Deutsche Knigge-Rat am Montag in Bonn. "Manche ahnen gar nicht, dass die Partybilder der Silvesternacht plötzlich auf dem Marktplatz des Internets für alle sichtbar sind", warnte dessen Vorsitzender Rainer Wälde. Der Knigge-Rat hat deshalb einen Leitfaden zum Schutz der Privatsphäre in Internet-Netzwerken erarbeitet.
Oberstes Gebot ist laut Knigge-Rat, alle Sicherheitseinstellungen zu aktivieren und genau zu prüfen, welche Daten öffentlich von Suchmaschinen und fremden Personen eingesehen werden können. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang, zwischen entfernten Bekannten und nahen Freunden zu unterscheiden.
Das Internet vergisst nichts
Sinnvoll seien auch unterschiedliche Listen für unterschiedliche Personengruppen wie Familie, Arbeit oder Sport, raten die Benimm-Experten. Viele Nutzer wüssten nicht, dass in der Standardeinstellung die Pinnwandeinträge meist öffentlich gepostet werden und somit für alle sichtbar sind. Am besten sollte bei jedem Eintrag entschieden werden, welcher Personenkreis die Nachricht lesen darf. Schlimme Spätfolgen können unbekümmert hochgeladene private Fotos haben. Jeder sollte daher im Vorfeld überlegen, ob er diese Bilder auch in drei Jahren noch im Internet unter seinem Namen finden möchte, erklärte Wälde. Sind andere Menschen auf den Fotos abgebildet, sollten sie ausdrücklich um Erlaubnis gefragt werden.
Auch die Veröffentlichung privater Details in den sozialen Netzwerken sollte laut Knigge-Rat gut überlegt sein. Es sollte genau geprüft werden, "ob man seine politischen Ansichten, sexuelle Orientierung oder seinen Familienstand für jedermann öffentlich machen möchte". Unerwünschte Einträge ließen sich nach Jahren kaum noch löschen, weil die Daten auf ausländischen Servern gespeichert werden, die nicht dem deutschen Recht unterliegen", warnte der Rat. Er empfiehlt, öffentliche Einträge zeitnah zu prüfen und Einträge, die einem selbst oder anderen schaden könnten, umgehend zu löschen.