Bei GEZ-Gebühr für "neuartige Empfangsgeräte" droht Chaos
Stand: 09.09.2006
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Ab dem 1. Januar 2007 müssen Rundfunkteilnehmer eine Gebühr für so genannte "neuartige Empfangsgeräte" entrichten. Allerdings lässt die Regelung der GEZ offen, welche Geräte in Zukunft darunter zusammengefasst werden. Bislang werden zumeist "Internet-PCs" in diese Kategorie eingestuft. Aber die neue Regelung lässt, dank der schwammigen Formulierung, viel Spielraum, so dass beispielsweise auch Mobil- und VoIP-Telefone sowie moderne Spielekonsolen künftig gebührenpflichtig sein könnten. Rechtsanwältin Petra Marwitz: "Die denkbare Erhebungsbasis ist wegen der schwammigen Formulierung ’neuartige Empfangsgeräte’ unbestimmt. Auch wenn man derzeit bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich also nicht abschätzen." Welche Folgen sich daraus insbesondere für Mitarbeiter im Home Office, Administratoren sowie im Bereich des Webserver-Hosting ergeben können, erklärt tecCHANNEL.
Interessant wird es ferner beim Webserver-Hosting. Viele Firmen betreiben ihren Webserver nicht am eigenen Standort, sondern mieten einen Server bei einem Hoster. Faktisch handelt es sich dabei um einen separaten Standort, es wird also eine erneute Gebühr fällig. Deshalb rät tecCHANNEL: Wer mehrere Server betreibt, sollte sich von seinem Hoster bestätigen lassen, dass alle am selben Firmenstandort stehen. Ansonsten kann pro Standort eine Gebühr fällig werden.
Ebenfalls könnten Administratoren von der neuen Regelung betroffen sein. Loggt sich dieser etwa von zu Hause aus mit seinem privaten Rechner per VPN in das Firmennetz ein, so zählt dies nicht mehr ausschließlich als private Nutzung. Demzufolge sind Gebühren fällig, weil die Zweitgerätebefreiung nicht mehr gilt. Somit wird de facto für ein Gerät zweimal kassiert.
Ob und inwieweit künftig Firmen und Privatanwender von der neuen Regelung betroffen sein werden lässt sich erst exakt belegen, wenn die Gebührenpflicht wirksam ist. Aber es steht zu erwarten, dass vor dem Hintergrund der sehr schwammigen Definition viele Verbraucher und Firmen sich gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen, so tecCHANNEL.