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Bei automatisierten Werbeanrufen an die Bundesnetzagentur schreiben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn/Hamburg (dpa/tmn) - Wenn sie von bestimmten automatisierten und unerwünschten Werbeanrufen und SMS genervt sind, können Verbraucher sich an die Bundesnetzagentur wenden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die Behörde, in dem die beim Werbeanruf beziehungsweise in der SMS angegebene Rückrufnummer genannt wird. "Wichtig ist auch, dass die Betroffenen kurz erklären, dass sie sich belästigt fühlen", erklärt Pressesprecher Rudolf Boll in Bonn. "Gut wäre es auch, Datum und Uhrzeit des Anrufs zu notieren."

Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Sperrung der entsprechenden Rufnummern einleiten. Das ist jedoch nur bei automatisierten Spam-Anrufen und Spam-SMS möglich, also wenn etwa die Ansage vom Band kommt. Stört zum Beispiel ein hartnäckiger Call-Center-Mitarbeiter mit unerwünschten Finanzangeboten den Feierabend, sei dies ein Fall für die Verbraucherzentralen, so Boll. "Hier können wir derzeit noch nichts tun." Ein entsprechendes Gesetz sei in Arbeit.

Ruft jemand aus dem Call-Center an, gibt es laut Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg zwei Möglichkeiten: den Hörer sofort auflegen oder den Anrufer in die Falle locken. Der Verbraucher könne zum Schein auf den Anrufer eingehen und dadurch Informationen sammeln, die der Verbraucherzentrale helfen, gegen das jeweilige Unternehmen vorzugehen, erklärt Castelló. "Man könnte sich zum Beispiel Informationsmaterial schicken lassen." Werde dann in dem Anschreiben Bezug auf das Telefonat genommen, ist damit zumindest schon bewiesen, dass es das Telefonat gegeben hat. Denn die Rufnummernanzeige wird laut Castelló oft unterdrückt.